28.11.2018 - 4 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Bezirksvertreter Schulz und Kogel zeigen sich erfreut über die Gebührenreduzierung, die auf den milden Winter zurückzuführen ist.

 

Bezirksbürgermeister Corsten teilt mit, dass er den Aachener Stadtbetrieb um Durchführung einer Informationskampagne gebeten habe, die die Verantwortlichen noch einmal auf die Straßenreinigungspflichten hinweist. Vielen sei nicht klar, dass sich bei Reinigungsklasse S 9, in die die  meisten Straßen im Stadtbezirk Aachen-Haaren eingruppiert sind, die Reinigungspflicht durch die Grundstückseigentümer bis zur Fahrbahnmitte erstreckt.

 

  

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Weiterhin empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Haaren dem Rat der Stadt Aachen, die Senkung der derzeit gültigen Gebührensätze für die Straßenreinigung / Winterdienst für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=90417&selfaction=print