06.12.2018 - 14 Aktuelle Situation a) bei den Leistungsempfänge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Strack fragt nach, warum  am Anfang des Jahres keine Unterscheidung der SGB XII-Leistungsempfänger zwischen Bezuges wegen Alter und Bezuges wegen Erwerbsminderung erfolgt ist.

 

Herr Frankenberger erklärt, dass dies auf die Einführung eines neuen EDV-Systems zurückzuführen ist. Zwischenzeitlich wurden hierzu Erweiterungen eingekauft, so dass eine getrennte Auswertung nach Alter und Erbwerbsminderung auch rückwirkend (außer für den Umstellungsmonat Januar 2018) möglich sein wird. Die Zahlen werden schnellstmöglich nachgeliefert.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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