05.12.2018 - 4 Erneuerung der DB Eisenbahnüberführung Nirmer S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Mi., 05.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Mohnen, FB 61, stellt anhand einer Präsentation den Sachstand und die Historie zur Verbesserung der örtlichen Situation für Fußgänger am Nirmer Tunnel vor.
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Nachdem die DB Netz AG die Stadt Aachen im Jahr 2014 darüber informiert hat, dass die Eisenbahnüberführung über die Nirmer Straße (Nirmer Tunnel) mittelfristig erneuert werden soll, wurde im Jahr 2015 die Verwaltung vom Mobilitätsausschuss und von der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf beauftragt, mit der DB Netz AG eine Planungsvereinbarung zur weiteren Planung einer Aufweitung des dortigen Gehweges auf 5,50 m zu schließen.
Seinerzeit wurde bereits dargestellt, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz für die vorgestellte Maßnahme anzuwenden wäre. Hierin ist in §12 geregelt, dass die Kosten einer Maßnahme demjenigen Beteiligten zur Last gelegt werden, der die Änderung verlangt (hier die Stadt Aachen).
Grundlage der Planungsvereinbarung und die für den politischen Beschluss aus dem Jahr 2015 entsprechenden Kostenansätze waren erste grobe Schätzungen im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung von der Deutschen Bahn.
Im Jahr 2015 wurde geschätzt, dass die Baukosten für eine Aufweitung auf 5,50 m 2.634.000 € (netto) betragen würden, die nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz von der Stadt Aachen zu tragen wäre. Unter Berücksichtigung des Ablösebetrages, den die Stadt Aachen von der DB Netz AG erstattet bekommt, lag der geschätzte Eigenanteil der Stadt Aachen bei Realisierung des Aufweitungswunsches bei netto 325.500 € bzw. brutto 386.845 €.
Im Nachgang zu dem o.g. Beschluss wurde zwischen der DB Netz AG und der Stadt Aachen die Planungsvereinbarung geschlossen und von der DB Netz die Vorplanung durchgeführt. Die Ergebnisse der Vorplanung liegen nun vor.
Seitens der DB Netz AG wurde die Erneuerung des Bauwerks auf eine lichte Weite von 5,50 m entsprechend dem Wunsch der Stadt Aachen geplant. Der Baubeginn der Maßnahme wird von der DB Netz AG für das Jahr 2023, die Inbetriebnahme des neuen Bauwerks für das Jahr 2024 geplant.
Bei den geschätzten Baukosten haben sich gegenüber den Ansätzen aus der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 erhebliche Kostensteigerungen ergeben.
Die Herstellungskosten der aufgeweiteten Eisenbahnüberführung werden von der DB Netz AG im Rahmen der Vorplanung auf rd. 5,5 Mio. € (netto) geschätzt, die von der Stadt Aachen während der Baumaßnahme vorzufinanzieren wären. Nach Abschluss der Maßnahme, voraussichtlich im Jahr 2025, würde die Stadt Aachen von der DB Netz AG die Ablösebeträge erhalten. Insgesamt werden die Kosten für die Stadt Aachen seitens der DB Netz AG auf rd. 1,7 Mio. € geschätzt. Es handelt sich hierbei um rein konsumtive Kosten.
Die DB Netz AG führt verschiedene Gründe für die deutliche Kostensteigerung gegenüber der Schätzung aus dem Jahr 2015 folgende Punkte an, die vor allem im Bestandsschutz und der Marktpreissituation begründet liegen.
Bereits im Dezember 2008 wurde von der Bezirksvertretung Eilendorf und im Januar 2009 vom Verkehrsausschuss eine Verkehrsflächenaufteilung unter Berücksichtigung der heute vorliegenden Bestandsmaße beschlossen. Diese wurde zwischenzeitlich als Provisorium hergestellt. Im Zuge der Umbauarbeiten der DB soll die 2009 beschlossene Planung inklusive der heute noch fehlenden Bordsteinabsenkungen umgesetzt werden. Hierzu sind entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2023 / 2024 einzuplanen.
Entsprechend der mit der DB Netz AG geschlossenen Planungsvereinbarung muss die Stadt Aachen die anteiligen Planungskosten der Vorplanung in Höhe von 56.000 € übernehmen. Diese Mittel stehen im Haushalt beim PSP-Element 4-120201-201-6 zur Verfügung
Sofern die Stadt Aachen sich dazu entscheiden würde, von der Aufweitung auf 5,50 m Abstand zu nehmen, würde die Baumaßnahme als Bestandsobjekt von der Bahn durchgeführt und eine Sanierung der derzeitigen Aufweitung vollziehen, welche vollumfänglich zu Lasten der Bahn gingen. Die vorab genannte Vorgehensweise mit einer Sanierung der Bestandsaufweitung durch die Bahn wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen und ist laut Herrn Mohnen, mit Blick auf die sich rasant verändernde Marktsituation, als effizienter einzustufen.
Unter Berücksichtigung der erheblichen Kostensteigerungen zwischen der Machbarkeitsstudie und der jetzt vorliegenden Vorplanung und vor dem Hintergrund, dass weitere Kostensteigerungen im Zuge der weiteren Planungsphasen bis zur Bauausführung nicht ausgeschlossen werden können empfiehlt die Verwaltung, den Aufweitungswunsch gegenüber der DB Netz AG zurückzunehmen.
Die DB Netz AG würde dann auf eigene Kosten das Bauwerk entsprechend der heutigen lichten Weite erneuern.
Die Bezirksvertretung Eilendorf zeigt sich schockiert von der Kostenpreisesteigerung und befürwortet unter Protest die vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung, mit einer Sanierung unter Beibehaltung der derzeitigen Bestandsaufweitung.
Herr Plum, Die Grünen, sieht im Zusammenhang mit einem Neubau und den nicht vorhersehbaren Risiken eines Lärmschutzgutachtens einen Vorteil in der Sanierung des Bestandsobjektes und befürwortet ebenfalls den Vorschlag der Verwaltung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den ursprünglich gegenüber der DB Netz AG formulierten Aufweitungswunsch im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nirmer Straße zurückzunehmen und im Zuge der DB Baumaßnahme die 2009 beschlossene Planung (FB61/0983/WP15) umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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