30.01.2019 - 9 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach kurzer Einleitung durch Herrn Brötz erläutert Frau Olbertz videounterstützt die Verwaltungsvorlage.

 

Die Bezirksvertreter Kogel und Schulz stellen die Notwendigkeit eines möglichst zügigen Kita-Neubaus zur Bedarfsdeckung heraus.

 

Auf die Frage von Bezirksvertreter Schulz zu erforderlichen Randzeitenangeboten antwortet Herr Brötz, dass eine deutliche Differenz zwischen der Anzahl der Nachfragen und den tatsächlichen Nutzungen bestehe. Derzeit würden verschiedene Modelle getestet. Ein großer Run sei aber nicht zu verzeichnen.

 

Bezirksvertreter Finsterer erkundigt sich nach der Möglichkeit der Überbelegung im Stadtbezirk Aachen-Haaren. Herr Brötz führt hierzu aus, dass Überbelegungen nur bei ausreichendem Personal in Betracht kommen. Aufgrund noch offener Personalfragen könne er daher derzeit keine konkreten Einrichtungen nennen. Belegungsmöglichkeiten können sich im Übrigen auch bei privaten Trägern ergeben.

 

Bezirksvertreter Schulz regt an, zuzüglich zu der bei den Perspektiven für Sozialraum 8 genannten Fläche Mühlenstraße zu untersuchen, ob und unter welchen Randbedingungen auf den folgenden Grundstücken eine Bebauung mit einer Kindertagesstätte möglich ist:

 

- Hofenbornstraße, in der Kurve neben Spiel- und Bolzplatz, unbebaute Fläche zur Autobahn

- Fläche zwischen Saurensgasse und Am Mühlenteich, hinter bestehender Bebauung

- Haarener Gracht, Fläche hinter der Bebauung stadtauswärts links unterhalb des Hanges (bis vor        einigen Jahren als „Schrebergärten“ genutzt)

- Burghöhenweg (seinerzeit vorgesehen für öffentliche Eirnichtung, z. B. Altenheim)

- Würselener Straße, stadtauswärts rechts, Wiese vor Einmündung Am Kaninsberg

- Friedenstraße, Wiese gegenüber Friedhof, zwischen Spielplatz und Bebauung

- Germanusstraße, Grundstück zwischen Pfarrhaus und Bebauung, Richtung ehemals geplanter Haarener Allee

 

Einigkeit besteht in der Bezirksvertretung, dass die o. a. Liste nicht vollständig ist. Die Prüfung des Grundstücks an der Mühlenstraße soll auf keinen Fall aufgegeben werden.

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage