30.01.2019 - 10 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Die Vorlage des Fachbereichs wird nachgereicht
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 30.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Bezirksvertreter Dr.Kuhrt-Lassay sieht folgende Punkte in der jetzigen Planungsänderung kritisch bzw. möchte diese überdenken:
- Beschränkung der Geschosshöhe
- Anbindung der Radwege an Horbach und Kerkrade auch im Hinblick auf den geplanten Radschnellweg
- Infragestellung der Gleisanbindung
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn gibt zu Bedenken, dass eine Änderung des Beschlussvorschlags in der jetzigen Phase nicht zielführend sei. Diesem schließen sich die Herren Bezirksvertreter Pontzen, Brantin, Werner und Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne auch für die SPD- und CDU Bezirksfraktionen an.
Eine Anbindung des Gewerbegebietes an das Radwegenetz bzw. eine Gleisanbindung könne über separate politische Anträge geprüft werden. Hier besteht Einvernehmen zwischen allen Fraktionen in der Bezirksvertretung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,2 MB
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