05.02.2019 - 4 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 05.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Schwier führt kurz in die Thematik ein. Sie betont, dass es sich bei dem Kindertagesstättenbedarfsplan um ein Gemeinschaftswerk des Fachbereiches (Planung und KiTa) und den freien Trägern der Jugendhilfe handele. Trotz des weiteren Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder gelinge es für das kommende KiTa-Jahr nicht, die Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich zu verbessern. Eine Ursache hierfür seien unter anderem die positiv festzustellenden angestiegenen Geburten- und Kinderzahlen in Aachen. Eine kluge Lösung sei in der systematischen Betrachtung möglicher Überbelegungspotenziale in ausgewählten und vorab gemeinsam mit dem Personalrat geprüften städtischen KiTas. Diese Möglichkeit werde allerdings erst ausgeschöpft, sobald das notwendige Personal hierfür vorhanden sei. Daher gelte ihr Dank auch dem Personalrat.
Herr Krott dankt der Verwaltung für die gute Vorlage.
Frau Olbertz vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) stellt die Ergebnisse der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 anhand einer Power-Point-Präsentation vor (siehe Anlage).
Herr Deloie dankt Frau Olbertz für ihre Ausführungen und dankt insgesamt der Verwaltung für die gute Vorarbeit. Zwar bedaure er, dass die politisch beschlossenen Zielversorgungsquoten im kommenden KiTa-Jahr nicht erreicht würden, allerdings seien die Ursachen für die Stagnation im Betreuungsplatzausbau keine lokale Problematik von Aachen. Im Vergleich zu anderen Kommunen stehe Aachen nicht schlecht da. Dennoch sollten Verwaltung und Politik weiterhin bestrebt sein, alle möglichen Verbesserungspotenziale auszuschöpfen. Die systematische Betrachtung von Überbelegungen werde bereits öffentlich diskutiert, allerdings vermische sich diese öffentliche Darstellung mit der Problematik des Personalmangels in KiTas, was nicht korrekt sei.
Frau Scheidt hebt hervor, dass die steigenden Kinderzahlen in erster Linie eine positive Entwicklung für die Stadt darstellen würden. Insgesamt erkenne die Elternschaft die Arbeit der Verwaltung und in den Einrichtungen an. Auch auf der Ebene des Städtetages gebe es eine große Lobby für die Kommunen und ihren Betreuungsplatzausbau, in welcher auch bereits eine Vielzahl guter Ergebnisse habe erzielt werden können. Die letzte Sitzung des Bürgerforums empfand sie in Bezug auf den geplanten KiTa-Neubau in Haaren als schwierig, da bei der Suche nach einem geeigneten KiTa-Standort vermehrt kollidierende Interessen aufeinander treffen würden. Im Rahmen der Diskussion habe es sie sehr betroffen gemacht, dass bei Teilen der Bevölkerung Kindertagesstätten in der Nachbarschaft scheinbar nicht mehr gewünscht seien. Dies empfinde sie als eine neue zusätzliche Problematik. Besonders vor diesem Hintergrund sei der einstimmige Beschluss des Bürgerforums wichtig und begrüßenswert. Die systematische Überbelegung bewerte sie als eher kritisch und hoffe darauf, dass es sich hierbei lediglich um eine Übergangslösung handele, um die Fachkräfte in den Einrichtungen nicht zu belasten.
Herr Zander bemerkt die ungleichen Versorgungsquoten der jeweiligen Sozialräume. Er weist auf die niedrigen Versorgungsquoten im Sozialraum 3 (Ostviertel / Rothe Erde) hin. Besonders in Vierteln mit sozialen Brennpunkten sei ein Betreuungsplatzausbau umso wichtiger. Er erkundigt sich daher nach den Gründen für die niedrigen Quoten und schlägt vor, beispielsweise Werbung für KiTas zu machen.
Herr Krott bedankt sich für die Anregung und bekräftigt, dass sich auch der Sozialraum 3 im Blick der Verwaltung und der Bedarfsplanung befände. Er gibt zu bedenken, dass das Konzept der Kindertagesbetreuung unter Umständen bei der ausländischen Bevölkerung nicht so bekannt sei und daher nicht von jeder Familie in Anspruch genommen werden würde. Daher gelte es, verstärkt in Vermittlungsleistungen zu investieren.
Herr Tillmanns schließt sich dem Dank an Frau Olbertz für den kurzen und informativen Vortrag an. Er betont, dass nicht die finanziellen Mittel das ausschlaggebende Problem für die Stagnation des Betreuungsplatzausbaus darstellen würden. Selbst bei Einstellung einer hohen Summe in den städtischen Haushalt für Neubauprojekte würde es nach wie vor an Baufirmen sowie an pädagogischen Fachkräften in den KiTas mangeln. Bei einer Realisierung aller geplanten Maßnahmen im Stadtteil Brand werde die politisch beschlossene Zielversorgungsquote im U3-Bereich nach wie vor nicht ganz erreicht. Im Hinblick auf die Wanderungsbewegungen zwischen den Sozialräumen bemerke er weiterhin eine stete Dynamik. Um die Quoten zu verbessern, sei eine verstärkte Grundstückssuche unerlässlich, aber auch diese erschwere sich in seiner Wahrnehmung zunehmend. Da diese Thematik mehrere Generationen beschäftige, rate er von einem übereilten Schnellschuss ab. Sein Dank richte sich auch an die freien Träger mit ihrem Platzangebot. Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den freien Träger sei aus seiner Sicht vorbildlich.
Herr Fischer erkundigt sich danach, ob im Sozialraum 3 Neubauprojekte geplant seien. In der Bedarfsplanung fänden sich lediglich Umbau- / bzw. Erweiterungsmaßnahmen.
Frau Fischer erläutert, dass die Platznachfrage der Eltern im Sozialraum 3 geringer ausfalle als in anderen Sozialräumen. Es sei auch ein Projekt durchgeführt worden, die Kinder an die KiTas im Sozialraum heranzuführen. Dennoch käme es zu Auswanderungsbewegungen aus dem Sozialraum heraus. Gleichzeitig mangele es im Sozialraum an geeigneten Grundstücken für Neubauten, sodass für die Realisierung von Bauprojekten verstärkt die angrenzenden Sozialräume in den Blick genommen würden. Für Eltern seien sozialräumliche Grenzen nicht von Bedeutung bei der Anmeldung ihrer Kinder in einer KiTa, sondern vielmehr die Entfernung zwischen Wohnort und KiTa.
Herr Deloie hebt hervor, dass besonders auch die freien Träger mit ihrem Know-How und ihren Betreuungsplatzangeboten und –ausbaumaßnahmen eine wichtige Rolle zur signifikanten Erhöhung der Versorgungsquoten einnehmen würden. Städtische Trägerschaften seien stets teuer und mit Herausforderungen verbunden, sodass die gesamte Thematik der Kindertagesbetreuung von Seiten der Stadt nicht alleine zu meistern sei.
Frau Schwier ergänzt, dass bei der Grundstückssuche verschiedene Interessen zu berücksichtigen seien, beispielsweise der Wohnungsbau oder die Schulentwicklung. Die Politik sei hier in der Verantwortung, kluge Entscheidungen und Abwägungsprozesse vorzunehmen. Diese bräuchten allerdings auch einen zeitlichen Rahmen.
Auf Nachfrage von Frau van der Meulen erläutert Frau Fischer, dass keine Übersicht über alle derzeit freien Fachkräftestellen in KiTas gegeben werden könne, da diese Informationen zu den Einrichtungen der freien Träger nicht vorlägen. Die Erhebung wäre mit einem enormen Aufwand verbunden.
Frau Scheidt regt an, den Beschlussvorschlag des Kinder- und Jugendausschusses um den Vorbehalt der nachrangig beratenden Bezirksvertretungen Mitte, Kornelimünster/Walheim und Laurensberg zu ergänzen. Hierüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.
Herr Brötz weist zudem auf eine Ergänzung des Beschlussvorschlages von Seiten der Verwaltung hin. Es werde noch die Einrichtung einer Not-KiTa zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe aufgenommen.
Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 vorbehaltlich der Beschlussfassungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.
2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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