12.02.2019 - 4 Lärmschutz Driescher Hof - Beratung im Bürgerforum

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Lürken (CDU) erläutert, dass die Zuständigkeit für die Errichtung einer Lärmschutzwand bzw. die Erneuerung der Asphaltdecke nicht in die Zuständigkeit der Stadt Aachen fiele, sondern diese beim Land NRW bzw. dem Bund liege.

Sie sehe reine Prognosegutachten als nicht ausreichend an und ihre Fraktion wünsche konkrete Messungen. Eine anschließende Vorstellung der Messwerte im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wäre wünschenswert. Eine neue, lärmmindernde Asphaltdecke wäre aus ihrer Sicht als erste Maßnahme zielführend. Sie dankt der Verwaltung für die Vorlage.

 

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) stimmt Frau Lürken zu. Sie fragt die Verwaltung, ob schon entsprechende Gespräche geführt würden und ob mögliche Lösungen bekannt seien.

 

Herr Dr. Kremer (Dez. V) erklärt, dass der Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit ein Schreiben an das Bundesministerium gesendet habe und weitere Gespräche stattfinden würden.

 

Herr Meiners (FB 36) ergänzt, dass die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung mit Vertretern von   „Straßen NRW“ in Kontakt stünden. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Lärmschutzwand seien bei „Straßen NRW“ ausgeschöpft.

 

Herr Szagunn (PIRATEN) fragt, wie lange die Verfahrensdauer bei einer Lärmschutzwand bzw. einer „Flüster-Asphalt-Decke“ sei und ob die Möglichkeit bestünde, dass die Stadt Aachen ggf. für diese Maßnahmen  in Vorleistung treten könne – oder ob dies rechtlich ausgeschlossen wäre.

 

Ratsherr Neumann (GRÜNE) begrüßt die geplanten Messungen durch die Stadt Aachen. Der Brief des Oberbürgermeisters sei ein gutes Signal. Er bittet die Verwaltung um Rückmeldung über die Reaktion auf das Schreiben und die Messdaten in einem der kommenden Ausschüsse.

 

Ratsherr Blum (FDP) zeigt Verständnis für die in diesem Bereich wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Finanziell wäre diese Maßnahmen nicht allein durch die Stadt umsetzbar. Er bittet die Verwaltung jedoch um Prüfung, ob eine Kostenteilung für die Lärmschutzwand (Stadt, Land, Bund) als Kompromiss möglich sei.

 

Ratsfrau Lux (AfD) zeigt sich mit der in der Vorlage beschriebenen Situation nicht zufrieden. Der neu verlegte Asphalt sei keine Langzeitlösung und der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz solle eigene/weitere Messungen aktiv unterstützen. Eine permanente Belastung durch Lärm würde die Menschen krank machen und die Anwohner müssten geschützt werden. Ein einfaches Schreiben an das Ministerium sehe sie nicht als ausreichend an. Es müsse mehr Druck seitens der Stadt Aachen und der kommunalen Politik erfolgen.

 

Herr Özbay (Integrationsrat) lobt die Verwaltung für die Gespräche und fragt, ob in den Prognosen das Thema „E-Mobilität“ berücksichtigt wurde.

 

Herr Formen (NABU) spricht sich für ein Tempolimit von 100 km/h für dieses Autobahnstück aus. Die geltende Gesetzteslage würde gegen die Errichtung einer Lärmschutzwand sprechen. Er verweist darauf, dass die Lärmbelastungen in den Wohnungen hoch wären, aber noch im Rahmen des Zulässigen.

 

Ratsherr Deumers (LINKE) schließt sich den Aussagen der CDU-Fraktion an. Er wünsche sich ebenfalls eigene Messungen und eine entsprechende Erweiterung des Beschlussvorschlages. Die Stadt und die kommunale Politik sollten weiter aktiv nach besseren Lösungen suchen. Er hinterfragt, ob der vorhandene Asphalt auch bei Regen noch die gewünschte Wirkung hätte.

 

Herr Dr. Kremer (Dez. V) sichert zu, dass eigene Messungen durch die Stadt Aachen durchgeführt würden. Es werden weitere Gespräche erfolgen, jedoch müssten geltende Zuständigkeiten eingehalten werden; zunächst müsse die Antwort des Bundesverkehrsministeriums abgewartet werden.

 

Herr Meiners (FB 36) nimmt zu den gestellten Fragen Stellung. Eine Geschwindigkeitsreduzierung sei grundsätzlich geeignet, um eine Belastung zu verringern. Jedoch bliebe weiterhin das Problem der hohen LKW-Anteile auf der BAB 44, wodurch die Wirksamkeit einer Tempobegrenzung auf 100 km/h gering ausfalle. Im übrigen würde ein Tempolimit auf 100 km/h meistens nur bei Unfallschwerpunkten eingerichtet.

Da die Verkehrsmengen immer weiter anstiegen und nicht jährlich neue Berechnungen durch „Straßen NRW“ wiederholt würden, werde bei den Analysen von „Straßen NRW“ stets eine Prognose über die zukünftige Entwicklung erstellt. Messungen seien formal und grundsätzlich nicht geeignet, da diese rechtlich nicht anerkannt würden. Ferner hätte die Witterung starken Einfluss auf die Messwerte. Ein Vergleich mit älteren Messwerten könnte dennoch aufschlussreich sein.

 

Nasser Asphalt habe negative Auswirkungen auf die Lärmentwicklung. Bei Regen würden die Kraftfahrer (aus Sicherheitsaspekten) jedoch langsamer fahren und somit weniger Lärm generieren. Konkrete Ergebnisse gäbe es hierzu jedoch nicht.

 

Herr Meiners (FB 36) sehe das primäre Lärmproblem im Driescher Hof nicht in den Gebäuden. Die Richtlinien des Bundes bezögen sich auf Werte innerhalb von Wohnräumen und dort würden die Grenzwerte auch eingehalten. Ermittelte Werte in Gärten/Außenbereichen würden von „Straßen NRW“ dagegen nicht berücksichtigt, da diese Werte nicht maßgeblich für eine Sanierungsentscheidung seien.

 

Der Anteil der E-Mobilität müsse ca. 30% betragen, um eine leichte Reduzierung des Lärms zu generieren. Diesen Anteil könnte man definitiv nicht in den kommenden 10 Jahren erreichen.

 

Herr Szagunn (PIRATEN) ergänzt hierzu, dass auch Elektro-Fahrzeuge Abrollgeräusche verursachen. Er würde ebenfalls die Verwaltung bitten, ein Tempolimit (100 km/h) zu prüfen und dieses Thema nachzuhalten. Er unterstütze die Idee einer Kostenteilung. Bis dato seien leider noch kein „Flüster-Asphalt“ an diesem Streckenabschnitt vorhanden. Im übrigen sehe er eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen nicht als Rechtsverstoß an.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) ermahnt, man müsse sich an Gesetzte halten und auch andere Menschen in Aachen wären (dauerhaftem) Lärm ausgesetzt. Sie sehe einige Vorschläge aus dem Ausschuss daher als unrealistisch an. Man solle den Bürgern keine Versprechen geben, die man nachweislich nicht halten könne. Eigene Messungen, Gespräche und Maßnahmen wie z.B. der Brief an das Ministerium seien der richtige Weg.

 

Herr Meiners (FB 36) antwortet Herrn Formen (NABU) auf seine Frage, wie weit man noch vom Auslösewert entfernt sei, dass die Werte an diesem Autobahnabschnitt eventuell 1-3 dBA unterschritten sein dürften. Eine bewusste Erhöhung des Lärms, um den Auslösewert zu erreichen, könne keinesfalls eine Lösung darstellen.

 

Ratsfrau Lux erklärt für die AfD, dass schnell eine Möglichkeit gefunden und umgesetzt werden müsse. In Richtung Verwaltung bittet sie um Auskunft, wie kurzfristig eigene Messungen durchgeführt werden könnten und ob hierbei klimatische Aspekte sowie die Jahreszeiten berücksichtigt würden.

 

Ratsherr Blum (FDP) berichtet aus eigener Erfahrung, dass es in Deutschland viele Autobahnabschnitte gäbe, die aus Lärmschutzgründen über eine temporäre (oft auch eine dauerhafte) Tempobegrenzung verfügten.

 

Herr Prof. Dr. Müggenborg (CDU) erklärt, dass das Land und der Bund nur bei wesentlichen Eingriffen (z.B. Ausbau auf 3-spurige Autobahn o.ä.) an den Lärmschutz gebunden wäre.

 

Herr Meiners (FB 36) erinnert, dass eine Lärmsanierung durch den Bund bzw. das Land auf freiwilliger Basis erfolge. Nach einer bundeseinheitlichen Prüfung sei der Bund zunächst bereit gewesen, eine Lärmschutzwand zu errichten. Jedoch würden nach der Straßensanierung die Grenzwerte unterschritten, sodass hierzu nach Umplanung keine Notwendigkeit mehr bestanden hätte. Es handele sich somit um eine Entscheidung des Landes bzw. des Bundes im Rahmen der dargestellten Regeln.

 

Die Ausschussvorsitzende fasst die erfolgte Diskussion zusammen und formuliert einen erweiterten Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht zur Kenntnis. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, folgende Punkte zu erfüllen:

 

-          Es sollen weitere, eigene Messungen durchgeführt werden.

-          Die hierdurch erworbenen Messergebnisse sollen dem Ausschuss zeitnah mitgeteilt werden.

-          Eine Reaktion/Antwort auf das Schreiben des OBM soll dem Ausschuss zeitnah mitgeteilt werden.

-          Klärung mit „Straßen NRW“, was für die Einrichtung eines Tempolimits auf 100 km/h zu unternehmen ist.

-          Erneutes Aufgreifen des Themas in einem der kommenden Ausschüsse.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht zur Kenntnis. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, folgende Punkte zu erfüllen:

 

-          Es sollen weitere, eigene Messungen durchgeführt werden.

-          Die hierdurch erworbenen Messergebnisse sollen dem Ausschuss zeitnah mitgeteilt werden.

-          Eine Reaktion/Antwort auf das Schreiben des OBM soll dem Ausschuss zeitnah mitgeteilt werden.

-          Klärung mit „Straßen NRW“, was für die Einrichtung eines Tempolimits auf 100 km/h zu unternehmen ist.

-          Erneutes Aufgreifen des Themas in einem der kommenden Ausschüsse.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.