06.02.2019 - 13 Standortsuche für das Feuerwehrgerätehaus der F...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Platen informiert ergänzend zur Verwaltungsvorlage, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Walheim nicht mehr dem Brandschutzbedarfsplan entspricht. Das Gebäude kann auch in der Form nicht aufgerüstet oder erweitert werden. Es wurden bereits verschiedene Grundstücke als mögliche Standorte untersucht, die allerdings aus verschiedenen Gründen ausschieden. Mal war es planungsrechtlich nicht zu realisieren oder die Grundstücke waren zu klein oder sie waren nicht im Besitz der Stadt Aachen und konnten auch nicht erworben werden. Daher blieb zum Schluss nur das Grundstück direkt hinter dem Jakob-Büchel-Haus in der Prämienstraße übrig, welches dann auch entsprechend untersucht wurde. Als Ausgleichsfläche für das bisher dort zeitweise aufgestellte Festzelt bietet sich das benachbarte städt. Flurstück Nr. 2797 an. Ver- und Entsorgungsanschlüsse würden durch das Feuerwehrgerätehaus sichergestellt.

 

Auf Nachfrage von Herrn von Thenen und Bezug nehmend auf die Beratung und Beschlussfassung im Jahre 2017, antwortet Herr Platen, dass damals zwei Optionen zur Verfügung standen. Und zwar das städt. Flurstück Nr. 2797 und ein privates Grundstück an der Schleidener Straße, welches nicht erworben werden konnte. Dem Gebäudemanagement werden grundsätzlich vom Liegenschaftsmanagement städt. Grundstücke benannt, die dann vom Gebäudemanagement auf die Verwirklichung des Bauvorhabens geprüft werden.

 

Die CDU-BF betont die Notwendigkeit eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Walheim. Aber der Standort an der Prämienstraße ist für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachzuvollziehen. Es gibt viele Gründe die gegen diesen Standort sprechen. Insbesondere ist dies die tägliche Verkehrssituation durch Geschäftskunden, Lieferanten, ÖPNV und landwirtschaftlichen Verkehre. Damit der Löschzug seine Einsatzziele zügig erreicht, müssten weitere Haltverbote eingerichtet werden. Es gibt andere Grundstücke an der Schleidener Straße in Walheim, auch wenn diese nicht im städt. Eigentum stehen, die wesentlich besser als Standort geeignet wären und gekauft oder getauscht werden können. Auch im Hinblick auf die Festzeltveranstaltungen und deren Gäste zeigt sich die CDU-BF mit dem vorgeschlagenen Standort als nicht einverstanden.

 

Herr Gerards betont nochmals, dass das Gebäudemanagement nur Grundstücke untersucht, die ihm benannt werden. Die Anfrage nach potenziellen Grundstücken richtet sich eigentlich an das Immobilienmanagement, das dann Grundstücke benennt, die für das Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Dies können städt. oder auch private Grundstücke sein. Wenn die Bezirksvertretung den vorgestellten Standort nicht beschließen will, dann gibt es nur die Möglichkeit, das Immobilienmanagement mit der Suche nach weiteren Standorten zu beauftragen.

 

Die SPD-BF führt aus, dass sie ähnliche Bedenken gegen diesen Standort hat wie die CDU-BF. Sie erkennt natürlich die dringende Notwendigkeit eines neuen Feuerwehrgerätehauses für Walheim. Sie verweist auf die Beratung im Jahre 2017, wo bereits auf die Problematik der Verkehrssituation in der Prämienstraße hingewiesen wurde. Die Zu- und Abfahrt des Grundstückes zwischen Parkplatz und Jakob-Büchel-Haus und der Vorschlag das Festzelt auf den Marktplatz neben dem Jakob-Büchel-Haus vorzusehen werden als nicht optimal angesehen. Die derzeit jährlich dreimal stattfindenden Festzeltveranstaltungen würden erheblich Einschränkungen für den wöchentlichen Wochenmarkt mit sich bringen. Das alternative Grundstück für den Aufbau des Festzeltes ist zu weit weg vom Dorfplatz und auch zu nah an der Wohnbebauung. Hier würden wieder neue Konflikte hinsichtlich der Immissionen geschaffen, die am alten Standort einigermaßen in den Griff bekommen wurden. Es gibt Alternativstandorte und man kann auch über Grundstücktausch nachdenken, wenn ein Kauf aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Die SPD-BF sieht hier noch Möglichkeiten, die sie gerne der Verwaltung mitteilen würde. Es sind auch Grundstücke dabei, die aus ihrer Sicht keiner aufwändigen Bebauungsplanänderung bedürfen, so dass ein Neubau auch in einem zeitlich vertretbaren Rahmen realisiert werden kann.

 

Herr von Thenen weist auf den Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahre 2017 hin. Darin hatte sie sich nicht nur auf ein Grundstück fokussiert, sondern ausdrücklich ist die Aufforderung an die Verwaltung gegangen, alternative Grundstücke in Walheim zu prüfen. Dieser Beschluss ist nicht ausschließlich auf alternative städt. Grundstücke zu sehen, sondern auch der freie Grundstücksmarkt sollte ausdrücklich mit in den Blick genommen werden. Er macht auf zwei Möglichkeiten einer heutigen Beschlussfassung aufmerksam. Einmal, dass die Bezirksvertretung diesen Auftrag nochmal mit aller Deutlichkeit bestärkt und der Verwaltung, insbesondere dem Immobilienmanagement, dies mit auf den Weg gibt, um eine kurzfristige Lösung zu erreichen. Oder zum anderen hilfsweise zu beschließen, die Fachverwaltung zu beauftragen, ein Bebauungsplanänderungsverfahren für das Flurstück 2797 einzuleiten. Dieses Änderungsverfahren wird allerdings etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

 

Herr Platen erläutert, dass für das Flurstück 2797 derzeit kein Bebauungsplan vorhanden ist. Auf Nachfrage bei der Planungsverwaltung, ob für diese Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt werden könnte, wurde von dort mitgeteilt, dass dieses Anliegen nicht unterstützt wird. Im Hinblick auf den Lärmschutz für die Anwohner bei Festzeltveranstaltungen wird sich bei einem neuen Standort nicht wesentlich viel ändern. Auch jetzt schon basieren die Veranstaltungen nur aufgrund der Toleranz der Nachbarschaft.

 

Auf Vorschlag von Herrn von Thenen ergeht folgender

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie beauftragt die Verwaltung einstimmig alternative Grundstücke als Standort für das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Walheim kurzfristig zu suchen.
 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=91607&selfaction=print