26.03.2019 - 6 Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 26.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Ratsfrau Plum schlägt vor die Tagesordnungspunkte 6 und 7 gemeinsam zu beraten. Sie berichtet, dass im Betriebsausschuss des Theaters die Stellungnahme von Frau Grehling eingehend diskutiert und besprochen wurde und weist darauf hin, dass die im vorgelegten Wirtschaftsplan zu Grunde gelegte Personalkostensteigerung bereits erläutert und dargestellt wurde. Sie bitte jedoch um nochmalige Erläuterung.
Herr Lennartz erläutert, dass absprachegemäß mit dem Betriebsausschuss Theater und VHS sowie der Kämmerei auf Grundlage der Ist-Werte des vorläufigen Jahresergebnisses des Wirtschaftsjahres 2017/18 gearbeitet worden sei. Eine Diskrepanz zwischen Jahresabschluss und Wirtschaftsplan aufgrund Verschiebungen in den Jahresabschlüssen, wie noch in den vergangenen Jahren vorgenommen, zwischen den Kontengruppen 40 (Festes Personal), 41 (Teilzeitbeschäftigten) und 42 (Selbstständige Gäste), die üblicherweise dann entstünde, wenn feste Ensemblestellen im Wirtschaftsjahr vakant seien und durch Teilspielzeitbeschäftigte besetzt würden, sollte vermieden werden. Daher habe man zur realistischeren Abbildung der Personalkosten eine Verschiebung von Kosten der Kontengruppe 40 zu 41 bzw. 42 bereits im Wirtschaftsplan vorgenommen. Es sei einvernehmlich mit der Kämmerei vereinbart worden, dass der Stellenplan von dieser Kostenverlagerung im Wirtschaftsplan unberührt bliebe, mit der Folge, dass jederzeit die Möglichkeit gegeben sei, diese Planstellen im folgenden Wirtschaftsjahr wieder mit festem Personal zu besetzen. Zudem habe man in der Planung der Personalkosten auf Grundlage eine Vollbesetzung kalkuliert, davon jedoch aufgrund von Stellenvakanzen bzw. unvermeidbarer Fluktuation einen Betrag von rund 300.000 € abgezogen.
Ratsfrau Plum fasst den soeben erläuterten Sachverhalt aus ihrer Sicht nochmals zusammen und fragt, aus welchem Grund es trotzdem ein Delta gebe, obwohl die Anzahl der Stellen gleich bleibe.
Herr Lennartz erläutert, dass die gängige Systematik durch einige Planstellen durchbrochen werde und hier folgende Fallkonstruktionen beispielhaft zu nennen wären:
Es wurde die Stelle einer Abteilungsleitung frei, die Neubesetzung der Stelle konnte jedoch erst zum Beginn der neuen Spielzeit erreicht werden, die Stelle einer langzeiterkranken Abteilungsleitung konnte sehr lange nicht besetzt werden und es habe ein Auszubildender die Ausbildung abgebrochen, sodass die Stelle erst mit dem neuen Berufsschuljahr wieder besetzt werden konnte.
Diese Personalkosten seien nun natürlich nicht in das Jahresergebnis mit eingeflossen, jedoch stellenplanmäßig weiterhin berücksichtigt.
Ratsfrau Plum hält fest, dass aufgrund der fehlenden Besetzung der soeben genannten Sonderfälle insgesamt in 2017/2018 Personalkosten eingespart werden konnten. Addiere man nun zum tatsächlichen Ergebnis die eingesparten Personalaufwendungen hinzu, dann käme man auf die nun mit dem neuen Wirtschaftsplan gemeldeten Beträge.
Ratsherr Deumens sagt, dass eine gemeinsame Beratung des Wirtschaftsplans 2019/2020 und des vorläufigen Wirtschafsplans 2020/2021 sinnvoll sei.
Er merkt an, dass es in dieser Diskussion um die Zielvereinbarung gehen müsse. Der Wirtschaftsplan 2019/2020 liege mit dem Kostendeckungsgrad bereits über dem vereinbarten Zielwert, der vorläufige Wirtschaftsplan 2020/2021 hingegen darunter. Seiner Meinung nach seien der Inhalt und die Aussage des Schreibens des Dez. II an E 46/47 (Anlage zur Tagesordnung) nicht nachvollziehbar. Die Aussage, dass „die vorgelegten Wirtschaftspläne eine erfolgreiche Umsetzung der durch das Theater selbst aufgezeigten Konsolidierungsbeiträge nur schwer bzw. nicht erkennen“ (Zitat aus dem Schreiben) lassen sei zu negativ. Betrachte man den bereits durch das Theater erzielten Kostendeckungsgrad, insbesondere für den vorläufigen Wirtschaftsplan 2020/2021, so würden die großen Bemühungen des Theaters zur Konsolidierung deutlich. Es sei nicht verwunderlich, dass mit einer nur mäßigen Umsatzsteigerung gerechnet werde, da der 10-%igen Preiserhöhung eine immer weiter zurückgehende Besucherzahl gegenüberstehe.
Das Theater in Aachen sei eine wichtige Institution mit einer bedeutenden sozialen Wirkung.
Ratsherr Pilgram berichtet, dass bereits im vergangenen Betriebsausschuss des E 46/47 das Schreiben des Dez. II für Aufregung gesorgt habe. Insgesamt kritisiere er die Art und Weise der verwaltungsinternen Kommunikation.
Die Zielvereinbarung stelle sehr hohe Ansprüche und daher sei es nicht verwunderlich, dass das Einhalten der Vereinbarung nicht auf Anhieb funktioniere. Der Kostendeckungsgrad nähere sich jedoch den geforderten 16 %. Er wolle in diesem Zusammenhang jedoch ebenfalls klarstellen, dass ein Konsolidierungsbeitrag nicht vorhanden sei. Für die öffentliche Wirkung seien solche öffentlich ausgetragenen Differenzen und Diskussionen in dieser Art nicht förderlich.
Frau Grehling weist die Annahme verwaltungsinterner Differenzen zurück. Es gebe klare Rollenverteilung. Als Kämmerin sei es ihre Pflicht, alle Vorfälle und Maßnahmen mit finanziellen Folgen zu prüfen und zu hinterfragen. Zudem sei der von Herrn Deumens zitierte Satz lediglich ein Ausschnitt ihrer Stellungnahme und im Kontext mit den restlichen Ausführungen zu sehen. Für die vorgelegten Wirtschaftspläne gebe es zu bedenken, dass die selbstentwickelten Konsolidierungsbeiträge des Theaters in der Bewirtschaftung und im Rahmen der Aufstellung der Wirtschaftspläne faktisch nicht stattgefunden haben. Der Kostendeckungsgrad sei durch die zusätzlichen Landesmittel und nicht durch einen eigenen Konsolidierungsbeitrag des Theaters erreicht worden. Frau Grehling weist zudem darauf hin, dass eine solche Zielvereinbarung durch den Ausschuss und entsprechende Quartalsberichte stetig zu überprüfen sei. Sie betont abschließend, dass es kein Dissens zwischen Verwaltung Theater und Finanzsteuerung gäbe, das auch an den vorgelegten Wirtschaftsplänen nichts „falsch“ sei. Sie habe einen Mitzeichnungsvermerk gefertigt, aus dem sich eben nicht die Verweigerung einer Mitzeichnung ergebe, sondern vielmehr der gebotene Hinweis auf die tatsächliche finanzielle Situation.
Ratsfrau Plum widerspricht den Ausführungen ihrer Ausschusskollegen und weist darauf hin, dass mit der Zielvereinbarung entsprechende Zahlen evaluiert wurden, welche letztendlich maßgeblich seien. Immerhin weise die Unterdeckung um eine halbe Millionen Euro in die falsche Richtung. Grundsätzlich sei es immer erforderlich zu prüfen, ob und wie ein Fehlbedarf gemindert werden könne. Aus ihrer Sicht sei das Schreiben lediglich als Anstoß zu verstehen, über die zunehmenden Aufwendungen nachzudenken und bestimmte Positionen zu hinterfragen. Sämtliche Bereiche der Stadtverwaltung seien dazu angehalten ihre Ansätze einzuhalten, gleiches gelte eben auch für das Theater.
Natürlich müsse man berücksichtigen, dass das Theater derzeit ohne kaufmännische Leitung sei. Dies allein könne und dürfe selbstverständlich keine Entschuldigung sein. Sobald diese Position wieder besetzt sei, müsse sich das auch im Wirtschaftsplan bemerkbar machen. Insgesamt sei festzuhalten, dass die Erreichung des Kostendeckungsgrades in 2020/2021 lediglich durch die erhöhten Landesmittel und nicht durch eigengeleistete Konsolidierungsbeiträge erreicht werde.
Ratsherr Kühn teilt mit, dass er die in der Öffentlichkeit ausgetragene Diskussion als nicht angemessen empfinde. Seiner Meinung nach sei das Theater auf einem guten Weg.
Frau Grehling stellt klar, dass sie die Aufregung um ihre Stellungnahme nicht nachvollziehen könne. Es handle sich hierbei um eine Stellungnahme der zuständigen Kämmerin, die auf bestehende Risiken und mögliche Probleme hinweise. Insofern solche Hinweise nicht in der entsprechenden Vorlage aufgenommen werden, sei dies der übliche Weg.
Festzuhalten sei, dass es eine Zielvereinbarung mit einer vorgegeben Konsolidierung gebe und bei Nichterreichen dieser es ihre Pflicht sei, eben darauf hinzuweisen. Auch die möglichen Folgen und die weiteren Verfahrenskonsequenzen seien zu benennen. So dürfte unstrittig sein, dass die gegebene Problematik und auch die weiteren Erkenntnisse im Rahmen der Bewirtschaftung Grundlage der Verhandlungen über die Verlängerung der Zielverinabrung sein müssen. Die Zahlen hätten sich in den beiden vorliegenden Wirtschaftsplänen nahezu ausschließlich aufgrund der erhöhten Landeszuweisungen positiv entwickelt. Die mittelfristige Tendenz werde jedoch zeigen, dass eine echte Verbesserung nicht erreicht werden könne. Sie habe zudem in der Stellungnahme keineswegs die Mitarbeiter des Theaters kritisiert bzw. deren Leistung mangelnde Wertschätzung entgegengebracht.
Ratsherr Pilgram räumt ein, dass es sicherlich immer verschiedene Sichtweisen gebe und man den Sachverhalt natürlich auch aus der Sicht des Dez. II betrachten müsse, jedoch weise er nochmals darauf hin, dass der Kostendeckungsgrad durch das Theater fast erreicht sei. Man befinde sich daher auf dem richtigen Weg und könnte dies als positive Entwicklung sehen. Wichtig sei, dass das Theater spielfähig sei und mit dem entsprechenden Personalkörper und einer modernen Bühnentechnik auch spielfähig bleibe. Er gebe den Beteiligten Recht, dass die Zielvereinbarung umzusetzen sei und das Theater enger begleitet werden müsse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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