19.03.2019 - 13 Alternative Angebotsformen von Schulbegleitung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 19.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Brantin lobt die Vorlage und das gut ausgearbeitete Programm. Er erkundigt sich jedoch danach, aus welchem Grund das Couven-Gymnasium das Programm nicht weiter fortführen möchte.
Frau Drews erläutert, dass das Projekt mehrere Jahre erfolgreich am Couven-Gymnasium habe durchgeführt werden können. Es habe jedoch zwischenzeitlich einen Wechsel der Schulleitung, innerhalb des Lehrerkollegiums und auch beim Träger Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. (VKM) gegeben und im Austausch sei übereinstimmend die Einstellung des Projektes aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen auf das System beschlossen worden. Im kommenden Schuljahr werde jedem Kind mit Autismus-Spektrums-Störung eine individuelle Schulbegleitung zur Verfügung gestellt. Um in Schulen eine Pool-Lösung anbieten zu können, bedürfe es einer gemeinsamen und aktiven Herangehensweise und sie hoffe, dass auch am Couven-Gymnasium künftig wieder eine solche Pool-Lösung angeboten werden könne.
Herr Fischer dankt der Verwaltung für die Vorlage. Seiner Ansicht nach biete die Pool-Lösung viele Vorteile, gleichzeitig sei es von großer Bedeutung, dass die Begleitpersonen der Kinder mit Autismus-Spektrums-Störung eine sozialpädagogische Ausbildung durchlaufen hätten. Er erkundigt sich nach dem Verhältnis zwischen den Kindern mit einem Bedarf an Schulbegleitung und den Begleitpersonen.
Frau Drews erklärt, dass die Entwicklung in diesem Bereich durchaus durchwachsen sei. Es werde bei den Begleitpersonen unterschieden, ob eine Ausbildung oder Studium im erzieherischen Bereich vorliege oder nicht. Insgesamt sei es jedoch schwierig, geeignetes Personal zu gewinnen. Es sei anzustreben, an den Schulen mit einer erhöhten Anzahl an Kindern mit entsprechendem Bedarf auch alternative Angebotsformen und Projekte anzubieten. Besonders wirksam sei hier auch das Voneinander Lernen unter den Kindern. Es habe bereits die Erkenntnis gewonnen werden können, dass ein früher Einstieg und eine frühe Unterstützung wirkungsvoll seien. Daher werde in der Gesamtschule Brand bereits mit Kindern in der 5. Klasse gearbeitet.
Herr Kreutz bestätigt, dass es sich um eine systemische Arbeit mit dem Kind, den Eltern und der Schule handele, was bestenfalls mit geeignetem Fachpersonal geleistet werden würde. Wichtig sei die Einwirkung auf das gesamte Schulsystem und nicht nur auf die einzelnen Kinder. Dafür bedürfe es jedoch auch einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe, um sich gemeinsam auf den Weg zu machen und das Projekt effektiv und erfolgreich durchführen zu können.
Herr Krott weist darauf hin, dass es sich bei den Angeboten nach § 35a SGB VIII um individuelle Hilfeleistungen für Kinder und Eltern handele, worauf diese auch einen Anspruch hätten. Mit der vorgestellten Angebotsform der Pool-Lösung würde nun ein Versuch unternommen, diesen Anspruch bestmöglich zu decken. Neben der über die Jugendhilfe finanzierten Schulbegleitungen könnten auch Fachkräfte aus der Sozialhilfe hinzugezogen werden. Er bekräftigt, dass sich auch andere Schulen auf den Weg machen und gemeinsam mit der Fachverwaltung eine Pool-Lösung in Überlegung ziehen könnten.
Frau Ketteniß zeigt sich entsetzt darüber, dass auch Personen ohne eine erzieherische oder pädagogische Ausbildung Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf begleiten könnten. Aus ihrer Sicht solle dies von Seiten der Schulleitung nicht unterstützt werden.
Herr Winkler unterstützt die Ausführungen von Herrn Kreutz und berichtet, dass sich die Elternschaft durchaus mit den neuen Konzepten einverstanden zeige.
Herr Weinen bezieht sich auf die unter TOP Ö5 vorgestellte Broschüre „Jugendhilfe und Schule – Zukunft gemeinsam gestalten“, welches ebenfalls die Pool-Lösung als ein „good-practice-Beispiel“ in den Blick nehme. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf seien die Pool-Lösungen eine sinnvolle und wichtige Unterstützung. Die Schulbegleitungen würden für die Kinder eine wichtige Bezugsperson darstellen. Besonders die in der Broschüre erläuterten Gelingensfaktoren für eine gute Kooperation müssten in die Praxis integriert und gegebenenfalls mit Standards unterstützt werden. Hier sei auch die Einrichtung einer eigenen Fachstelle im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule denkbar, welche sich ausschließlich auf das Gelingen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule fokussiere.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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102,6 kB
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