27.03.2019 - 9 Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 27.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF äußert sich kritisch über die aktuelle Prioritätenliste. Es sei ihr zwar klar, dass man auf die Umsetzung der Maßnahmen warten müsse, aber das Zurückrutschen der Beleuchtung des Vennbahnwegs von Position 15 auf 19 sei doch sehr merkwürdig. Schließlich sei im vergangenen Jahr die Aufteilung der Maßnahme in zwei Positionen (a und b) beschlossen worden, um eine Teilrealisierung zu forcieren. Die Beleuchtung des Vennbahnwegs stehe schon lange auf der Prioritätenliste, da der gemeinsame Geh-Radweg nicht nur von zahlreichen Fahrradfahrern, sondern auch von vielen Kindern als Schulweg genutzt werde. Mit der Verschiebung der Maßnahme von Position 15 auf 19 sei sie nicht einverstanden. Bei der Prioritätensetzung müsse auch ein Wartefaktor berücksichtigt werden.
Ratsherr Palm bittet darum, auf der Liste die Position 42 „Rochusstraße“ zu korrigieren. Diese Straße liege nicht im Bezirk Brand.
Herr Hellmann von der SPD-BF merkt an, dass bereits im Jahre 2013 Anträge auf Beleuchtung des Vennbahnwegs eingebracht worden seien. Für den Abschnitt von Rombachstraße bis Münsterstraße seien 120.000 € in Ansatz gebracht worden, für das Teilstück von Münsterstraße bis Niederforstbacher Straße seien Kosten in Höhe von 125.000 € veranschlagt. Der Verwaltungsvorlage sei zu entnehmen, dass aufgrund dieser hohen Summen die Einrichtung einer separaten Haushaltsposition sinnvoll sei. Er bittet um Mitteilung, was die Verwaltung von der Bezirksvertretung erwarte.
Herr Auler von der CDU-BF gibt zu bedenken, dass die Liste eigentlich für kleinere Maßnahmen gedacht sei. Die Beleuchtung weiter Strecken der Vennbahntrasse sei keine kleine Maßnahme und solle daher von der Verwaltung regulär für den Haushalt angemeldet werden. Dann könne diese Position aus der Prioritätenliste entfernt werden.
Herr Sanders weist auf die Planung des Pocket-Parks hin. In diesem Zusammenhang könne die Beleuchtung des Vennbahnwegs zwischen Triere Straße und Rombachstraße angepasst werden. Da die Prioritätenliste nur für Ergänzungsmaßnahmen gedacht sei, sei es ratsam, die Beleuchtung zwischen Rombachstraße und Münsterstraße in das Projekt „Verbreiterung der Vennbahntrasse“ einzubinden. Der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Niederforstbacher Straße sei wegen der Lage am Landschaftsrand und der alternativen Wegeverbindung über die Münsterstraße anders zu bewerten als der Abschnitt zwischen Rombachstraße und Münsterstraße.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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