09.05.2019 - 5 Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzune...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Krott erläutert, dass die Verwaltung auf Nachfrage bestätigt habe, dass keine Schülerinnen und Schüler im Bereich der Inklusion unversorgt blieben. Er bedauere jedoch, dass das Couven Gymnasium in der Auflistung nicht aufgeführt sei, weil auch dort Kinder inklusiv beschult würden. Es könne der Eindruck entstehen, dass Gymnasien bei der Inklusion nicht benötigt würden, was nicht der Realität entspreche. Hier müsse auch das Land seinen Verpflichtungen nachkommen. Zudem würden Stellen für Sonderpädagogen an den Gesamtschulen weiter abgebaut, was nicht im Sinne einer gelingenden Inklusion sei.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an der
- städtischen Gesamtschule Brand
- städtischen Heinrich-Heine-Gesamtschule
- städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule
- städtischen 4. Aachener Gesamtschule
- städtischen Hugo-Junkers-Realschule
- städtischen Luise-Hensel-Realschule und dem
- städtischen Geschwister-Scholl-Gymnasium
einverstanden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,3 MB
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