07.05.2019 - 7 Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Inklus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Scheidt erkundigt sich nach den Auszahlungsmodalitäten sowie den Auszahlungsrhythmus für die Fördermittel aus dem Inklusionsfonds. Hinsichtlich der Mittelvergabe finde sie in der Vorlage lediglich die Angabe, dass Träger je nach Maßnahme zwischen 900 Euro und 1.800 Euro pro Maßnahme erhalten könnten. Hier fehle ihr allerdings eine konkretere Beschreibung dessen, für welche Maßnahmen und Angebote und in welchen Abständen Mittel abgerufen werden könnten.

 

Herr Krott ergänzt, dass der Inklusionsfonds in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.12.2018 zunächst mit einem Sperrvermerk in den Haushalt eingestellt worden sei, da noch ein Gesprächsbedarf zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und den freien Trägern bestanden habe. Er erkundigt sich daher nach dem aktuellen Stand.

 

Frau Fischer erläutert, dass die Fördermittel aus dem Inklusionsfonds grundsätzlich für drei Möglichkeiten abgerufen werden könnten: 1. für Fortbildungsveranstaltungen bzw. Coachings durch bspw. eine Fachberatungsstelle für Einrichtungen, insbesondere bei Neuaufnahme von Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf, 2. für Maßnahmen, die zur inklusiven Vernetzung im Sozialraum beitragen würden und 3. für Maßnahmen zur Begleitung prozesshafter Entwicklung inklusiver Konzepte. Für jede Maßnahme sei eine neue Antragstellung notwendig, es handele sich nicht um eine fortlaufende Förderung. Sofern der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Vorlage zustimme, würde umgehend nach der Sitzung eine entsprechende Information an die freien Träger erfolgen, dass ab sofort eine Antragstellung möglich sei. Im Herbst erfolge eine erste Evaluation von Seiten der Fachabteilung, ob und in welcher Höhe Mittel abgerufen worden seien. Auf Grundlage der Ergebnisse könne eine künftige Zielrichtung des Fonds überlegt werden. Sie berichtet weiterhin, dass zwischenzeitlich ein Gespräch zwischen der Verwaltung und Frau Prof. Seitz von der Universität Paderborn stattgefunden. Frau Prof. Seitz habe bereits in der Vergangenheit Projekte im Themenbereich Inklusion begleitet und der Verwaltung ihre Vorstellungen für eine mögliche Umsetzung in Aachen präsentiert. Von Seiten der eigens hierfür eingerichteten Unterarbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII zur Inklusion sei jedoch der Wunsch nach Sichtung vergleichbarer Angebote zur Begleitung des Prozesses durch andere Universitäten geäußert worden, sodass derzeit entsprechende Terminabstimmungen im Gange seien.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. beschließt die Kriterien zur Vergabe der Mittel und beauftragt die Fachverwaltung entsprechend zu verfahren.
  3. empfiehlt dem Finanzausschuss eine Freigabe des Fonds zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen Produkt 060101.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.