09.05.2019 - 4 Neufassung des Quotenbeschlusses -Gemeinsamer T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Duikers erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung.
Herr Helg teilt mit, dass die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde.
Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau Zustimmung zum von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen an. Die aktuelle Lage erfordere es, bereits existierende und grundsätzlich bewährte Instrumente nochmals zu schärfen; allerdings sei die Gesamtproblematik nur bedingt auf kommunaler Ebene lösbar. Nach seiner Information habe der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss aus der Beschlussempfehlung an den Rat den Absatz gestrichen, der für Vorhaben, bei denen das Plangebiet mindestens 5.000 m² umfasst, die zur bevorzugten Anwendung des Baulandbeschlusses vorsehe. Diese Streichung halte man für falsch, daher wolle man dem Rat eine dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung entsprechende Beschlussfassung empfehlen. Gegebenenfalls beantrage man eine getrennte Abstimmung über diesen Punkt.
Für die Fraktion der Linken bedauert Herr Beus, dass man diesen Schritt, der zweifelsohne in die richtige Richtung gehe und dem man daher auch prinzipiell zustimmen werde, nicht schon viel früher unternommen habe. Die Festschreibung der Quote auf 40% werde die gegenwärtige Entwicklung nicht aufhalten könne, nach seiner Einschätzung sei eine Quote von 70% erforderlich, nur um den Bestand an öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu halten. Positiv sei zu bewerten, dass man wie von seiner Fraktion bereits beantragt als Bezugsgröße für die Quote die Gesamtwohnfläche festschreibe, auch dies sei verglichen mit der bisherigen Regelung ein Fortschritt.
Für die SPD-Fraktion bewertet Herr Plum das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren als guten gemeinsamen Ansatz, den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Aachen weiter zu fördern. Man hoffe, mit diesem und anderen Bausteinen den Entwicklungen der letzten Jahre entgegen wirken zu können, als positives Zeichen werte man dabei, dass in den letzten beiden Jahren die Bauanträge im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbau die Anzahl der aus der Bindung fallenden Wohnungen überstiegen habe. Zur Frage der alternativen Anwendung von Baulandbeschluss und Quote für Vorhaben, bei denen das Plangebiet mindestens 5.000 m² umfasst, beantrage man, dem Rar entsprechend der Beschlussfassung im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, keine Vorgabe zur bevorzugten Anwendung des Baulandbeschlusses zu empfehlen, sondern die Verwaltung zu beauftragen, die im Einzelfall besser geeignete Regelung zur Anwendung zu bringen.
Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie die vorgebrachten Beschlussanträge zur Abstimmung.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das in der Vorlage beschriebene Verfahren zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnraums zu beschließen.
(mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion)
Abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, für solche Vorhaben, bei denen das Plangebiet mindestens 5.000 m² umfasst, keine Vorgabe zur bevorzugten Anwendung des Baulandbeschlusses zu beschließen, sondern die Verwaltung zu beauftragen, die im Einzelfall besser geeignete Regelung (Quotenregelung oder Baulandbeschluss) zur Anwendung zu bringen.
(mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen der Fraktionen CDU und SPD)
Der Antrag der Fraktion Die Grünen, entsprechend des Beschlussvorschlags der Verwaltung in diesen Fällen bevorzugt den Baulandbeschluss anzuwenden, wird abgelehnt.
(mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen der Fraktionen Grüne, Die Linke und Piraten)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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233,7 kB
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