09.05.2019 - 15 Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Frau Ohlmann verweist auf eine als Tischvorlage verteilte Eingabe, mit der angeregt werde, auf einem Teil des Aufhebungsbereichs eine Bogensportanlage zu errichten. Diese Eingabe sei im Verfahren nicht abwägungsrelevant, die Verwaltung stehe dem Ansiedlungsansinnen der Bogenschützen für diesen Standort allerdings aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung ohnehin ablehnend gegenüberstehe. Man werde die Bogenschützen aber nach Möglichkeit bei der Standortsuche für eine Anlage unterstützen.

 

Für die Piratenfraktion hält Herr Pütz die ablehnende Haltung der Verwaltung in dieser Frage für nicht nachvollziehbar. Der hintere Bereich des Plangebiets sei auch bislang eine Sportfläche gewesen, aus seiner Sicht spräche nichts dagegen, einen Teil davon auch weiterhin für eine Sportnutzung zur Verfügung zu stellen. Es gebe einen Bedarf an innenstadtnahen und gut erreichbaren Sportplätzen, es sei eine vertane Chance, diesen Standort nicht entsprechend zu nutzen.

 

Für die Fraktion Die Linke unterstützt Herr Beus die Argumentation der Verwaltung. Man halte es für richtig, hier der Wohnnutzung sowie der ökologischen Aufwertung des restlichen Areals den Vorrang zu geben, für die Bogenschützen müsse man nach einem anderen, besser geeigneten Standort suchen.

 

Für die CDU-Fraktion signalisiert auch Herr Gilson Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Eine Schießanlage in unmittelbarer Nähe zu einer neu entstehenden Wohnbebauung halte man für nicht optimal, daher wolle man es bei der bisherigen Planung belassen.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Rau, Pütz, Beus und Gilson sowie seitens der Verwaltung Frau Ohlmann beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der Piratenfraktion

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Anlagen zur Vorlage