09.05.2019 - 9.1 Annahme einer Schenkung für die Städt. Katholis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Brötz erläutert, dass die Verwaltung die Vorlage in der letzten Sitzung zurückgezogen habe, um zum einen die Genese nochmals nachzuvollziehen und zum anderen zu prüfen, ob es in diesem Fall eine besondere Privilegierung gegenüber anderen Grundschulen gegeben habe. Die Schenkung sei damals zustande gekommen, da die Schule über eine große Übermittagsbetreuung verfügt habe, welche durch den Förderverein geführt worden sei. Die Stadt Aachen stehe als Schulträger nicht in der Verpflichtung in nennenswertem Umfang Räume und Ausstattung für eine Übermittagsbetreuung anzubieten. So seien Spenden des Fördervereins angenommen worden, um in erster Linie die multifunktionale Nutzbarkeit der Räumlichkeiten zu gewährleisten. Es habe sich dabei nicht um eine originäre Aufgabe des Schulträgers gehandelt. Zudem sei der Raumbestand der Schule mit dem Raumbestand anderer Grundschulen abgeglichen worden. Ergebnis dieses Abgleiches sei, dass die Grundschule Höfchensweg sogar eher einen unterdurchschnittlichen Raumbestand verbunden mit umfangreicher Übermittagsbetreuung habe. Auch mit der Baumaßnahme ändere sich hieran trotz leichter Verbesserung grundsätzlich nichts, sodass keine Privilegierung der Schule festzustellen sei.

 

Herr Sahm berichtet, dass eine Anfrage an das Rechtsamt vor gut einem Monat zur allgemeinen Höhe von Schenkungen und speziell auch zu dem Antrag der Grundschule Höfchensweg, bisher zu keinem Ergebnis geführt habe. Bedauerlicher Weise habe auch mit der vorgelegten Ergänzungsvorlage keine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik stattgefunden. Durch die Ausführungen sei lediglich der Bedarf der Schule erneut definiert worden, dieser sei jedoch nie durch die Politik bestritten worden. Für ihn werde aktuell der Eindruck geweckt, dass der Schulträger nur seinen Verpflichtungen nachkomme, wenn keine anderen finanziellen Mittel, wie beispielsweise Spenden, zur Verfügung stünden. Dies sei nicht tragbar und daher könne er die Vorlage und die Annahme der Schenkung nicht unterstützen. Darüber hinaus sei in der Vergangenheit stets die Rede von Bildungsgerechtigkeit gewesen, nie aber von Bildungsgleichheit. Für die Höhe von Schenkungen müsse daher ein Prozess und Regeln entwickelt werden, damit diese nicht derart abweichen wie in dem vorliegendem Fall. Im Rat sei daher eine Auflistung aller Schenkungen der letzten zehn Jahre vorgelegt worden, welche nun genauer analysiert werden müsse, um entsprechende Schlüsse daraus ziehen zu können.

 

Herr Brötz ergänzt seine Aussage im Hinblick auf die möglicherweise missverständlichen Aussagen in der Vorlage. Wenn die Grundschule Höfchensweg eine OGS gehabt hätte, wäre selbstverständlich der Schulträger für die Ausstattung verantwortlich. Er bestätigt, dass es eine Ratsanfrage zum Thema „Schenkungen an Grundschulen“ gegeben habe, welche durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für die gestrige Ratssitzung beantwortet worden sei.

 

Herr Krott ist dankbar für die weitergehenden Erläuterungen durch die Verwaltung. Auch wenn seine Fraktion der Vorlage nun zustimme, bleibe ein ungutes Gefühl bezüglich der unterschiedlichen Verteilung der Spenden an den Aachener Grundschulen. Die dem Rat vorgelegte Liste zeige deutlich die großen Unterschiede zwischen den Schulen und besonders vor dem Hintergrund, dass knapp 40% der Kinder nicht an der nächstliegenden Grundschule angemeldet werden, müsse eine Regulierung für die Höhe der Spenden gefunden werden. Ein entsprechender Ratsantrag werde derzeit vorbereitet.

 

Herr Giancoli ist ebenfalls der Meinung, dass ein Kriterienkatalog entwickelt werden müsse. Die Grundschule Höfchensweg hätte den Bedarf an zusätzlicher finanzieller Unterstützung nur gehabt, da sie sich dem System der OGS bisher verweigert habe. Es müsse darauf geachtet werden, dass sich eine städtische Schule nicht zu einer Art Privatschule entwickele.

 

Frau Griepentrog sieht das Dilemma noch lange nicht gelöst. Natürlich sei es zu begrüßen, wenn Eltern die Schule ihres Kindes unterstützen, allerdings schwanke die Höhe der Spende pro Schülerin oder Schüler sehr stark zwischen Null und 1.500 €. Es müsse außerdem darauf geachtet werden, dass Eltern keine öffentlichen Aufgaben übernehmen, denn dies sei eine Entwicklung in die falsche Richtung. Auch könnten die Grundschulen ohne finanzstarken Förderverein nicht in selber Höhe durch kommunale Mittel unterstützt werden, da die aktuelle Haushaltsplanung hierfür keine Mittel vorgesehen habe. Ihre Fraktion werde sich daher bei der Abstimmung enthalten, unterstütze aber weiter den Wunsch nach einer weitergehenden Diskussion hinsichtlich der grundsätzlichen Spendenproblematik.

 

Frau Opitz begrüßt die Eigeninitiative der Eltern und plädiert dafür, diesen Elan nicht durch zu starke Regulierungen einzuschränken. Dennoch unterstützt auch sie die Entwicklung eines Kriterienkataloges, um vergleichbare Bedingungen für alle Schulen schaffen zu können.

 

Herr Fischer berichtet, dass auch seine Fraktion einen entsprechenden Antrag vorbereite. Bei der Aufstellung von Kriterien könne seiner Meinung nach der Sozialindex herangezogen werden, ähnlich wie bei der Ermittlung des Grundschulfonds. Jedoch müsse die Bewertung der Spenden umfangreicher ausfallen und auch auf die Schulen der Sekundarstufe I ausgeweitet werden. Parallel könne die Quote der Familien, welche Transferleistungen erhalten, und die OGS-Quote in die Bewertung mit einbezogen werden.

 

Herr Brantin dankt der Verwaltung für die ausführlichen Erläuterungen und warnt gleichzeitig vor einer zu starken Regulierung des Engagements der Eltern. Diese würden auch oft ehrenamtlich in der Schule arbeiten. Auch das jeweilige pädagogische Konzept der Schule müsse beachtet werden.

 

Herr Winkler vertrete als Mitglied der Stadtschulpflegschaft sowohl die Sicht der Eltern, als auch die Sicht der Schule. So solle in erster Linie die Frage gestellt werden, warum Eltern der Meinung seien, an der Schule müsse eine Verbesserung herbeigeführt werden. Ziel solle daher sein, die Zufriedenheit der Kinder und Eltern herzustellen und zwar unabhängig von der Finanzkraft der jeweiligen Klientel.

 

Herr Sahm merkt an, dass Eltern die Notwendigkeit einer Spende sehen würden, wenn der Schulträger nicht ausreichend Sorge für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schule trage. Bildung dürfe kein Wettbewerb zwischen den Schulen sein. Auch die Mittel aus dem Grundschulfonds könnten die bestehenden Ungleichheiten nicht ganzheitlich finanzieren. Schenkungen dürften jedoch keine Überhand nehmen und daher müsse ein Konzept zur Deckelung der Fördervereine entwickelt werden um gerechte Bedingungen für alle Schulen zu schaffen.

 

Herr Auler merkt an, dass eine reine Vergleichbarkeit der Zahlen nicht zielführend sei. Die Fördervereine würden unterschiedliche Dinge an der jeweiligen Schule unterstützen, die dem Rat vorgelegte Liste zeige lediglich einen Teilauszug der Maßnahmen. So würden die Unterstützungen weit über Schenkungen im eigentlichen Sinne hinausgehen, wie beispielsweise die Anschaffung von Bastelmaterial, soziale Aktivitäten, Elternmitarbeit, etc.

 

Frau Schwier erläutert abschließend, dass der Schulträger durchaus eine zeitgerechte und bildungsrelevante Ausstattung an allen Schulen zur Verfügung stelle. Es sei eine Unterstellung, dass der Schulträger sich seiner Verantwortung entziehe.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Annahme der Schenkung.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12 Ablehnung: 1 Enthaltung: 4

mehrheitlich

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=92970&selfaction=print