23.05.2019 - 4 Veränderung des Stellenplans durch Einrichtung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr van Hayn erkundigt sich, ob der Trend zur Verbesserung der Besetzungsquote -wie im Rahmen der Niederschrift der letzten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses nachlesbar- weiter bestehe.

Herr Dr. Kremer führt aus, dass die Verwaltung sich auf einem guten Weg befinde. Eine Vielzahl der vorgelegten Maßnahmen aus dem seinerzeit vorgezogenen „Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ befände sich bereits in der Umsetzung und zeigten weiterhin positive Auswirkungen bei der Besetzung der ErzieherInnen-Fachkraftstellen. Darüber hinaus sichere sich die Verwaltung mit dem in der Ratssitzung am 08.05.2019 gefassten Beschluss zur Umsetzung der praxisintegrierten Ausbildung im Erziehungsberuf bei der Stadt Aachen auch zukünftig gut qualifizierte Nachwuchskräfte. Abschließend stelle er den Mitgliedern des Ausschusses für die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 04.07.2019 die Präsentation der Evaluationsergebnisse der Strategie zur nachhaltigen Personalgewinnung und -bindung für die Verwaltung der Stadt Aachen in Aussicht. Zudem bringe die Verwaltung ebenfalls für die nächste Sitzung eine Vorlage zur „Einrichtung von zwei halben Stellen für ErzieherInnen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft (FB 45)“ zur politischen Beratung ein. Da die Bedarfsanmeldungen bzw. -ermittlungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen und den offenen Ganztagsschulen verschiedenen Zeitperioden unterlägen, habe die Verwaltung mit Fertigstellung der vorgenannten Vorlage leider nicht mehr die heutige Sitzung erreichen können.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2019 durch

 

  1. Einrichtung von drei Vollzeitstellen und acht halben Stellen für ErzieherInnen

            (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),

  1. Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und sieben halben Stellen für Ergänzungskräfte

            (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),

  1. Streichung des kw-Vermerkes (kw 2019) an einer bis zum 31. Juli 2019 befristet eingerichteten

            Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn und

  1.                 Streichung des kw-Vermerkes (kw 2019) an einer bis zum 31. Juli 2019 befristet eingerichteten

            Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft.

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