23.05.2019 - 12 Ausnahmeregelung für Marktbeschicker zum Befahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, dass die Erteilung einer generellen und/oder kostenfreien Ausnahmegenehmigung für Marktbeschicker zum Befahren der Umweltzone nach dem durch das damalige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW im Jahr 2011 erarbeiteten landeseinheitlichen Ausnahmekatalog vom Verkehrsverbot in der Umweltzone Aachen rechtlich nicht zulässig ist.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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