15.05.2019 - 13 Aufforstung des städtischen Grundstücks am Nirm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für den Fachbereich Umwelt nimmt Herr Lersch nach Aushändigung von Plänen des betreffenden Bereiches Stellung zu dem Antrag der Fraktion die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 12.03.2019.

 

Zunächst stellt er klar, dass sowohl der Bebauungsplan Charlottenburger Allee als auch der für den Bereich maßgebliche Flächennutzungsplan noch nicht rechtskräftig sind.

 

Die vorhandene Kaltluftschneise schließt eine Aufforstung des in Rede stehenden Grundstücks mit hohen Bäumen aus. Nach der vor Ort durch Herrn Lersch getroffenen Feststellung hat sich die Fläche bereits jetzt ökologisch hervorragend entwickelt, so dass Herr Lersch derzeit von weiteren Maßnahmen dringend abrät. Er empfiehlt, auf jeden Fall die Rechtskraft des Beabauungsplanes abzuwarten.

 

Die Anlegung einer Hecke auf der dem Grundstück gegenüberliegenden Seite hält Herr Lersch für problematisch. Der Nirmer Weg misst eine Breite von 2,40 m – 2,60 m in Asphalt. Daneben befinden sich Ackerflächen (Mais), die zum Teil nur mit schwerem landwirtschaftlichen Gerät bearbeitet werden können. Die Grundstücke befinden sich zudem im Privateigentum. Auch die Morphologie der Landschaft stellt sich als schwierig dar. Somit sind die gegebenen Umstände für die Anlegung einer Hecke insgesamt als ungünstig zu beurteilen.

 

Bezirksbürgermeister Corsten spricht sich dafür aus, auf keinen Fall den Flächennutzungsplan über das bisherige Maß hinaus zu erweitern. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes sollte zügig vorangetrieben werden. Nach bisheriger Kenntnis geht Herr Lersch von der Rechtskraft von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan in ca. 2 Jahren aus.

 

Es folgt ein weiterer kurzer Gedankenaustausch zwischen den Bezirksvertretungsmitgliedern Corsten, Einzmann, Finsterer und Schulz.

 

Sodann fasst die Bezirksvertretung folgenden

 

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Beschluss (einstimmig):


Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage

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