05.06.2019 - 5 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 05.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr von Thenen erwähnt eingangs der Beratung, dass es bereits im Rat eine umfangreiche Diskussion über den Änderungsvorschlag gegeben hat und weist auf die weitere Verfahrensweise hin.
Die CDU-BF begrüßt die Absicht der Änderungen und zeigt sich andererseits skeptisch dahingehend, woher das Überwachungspersonal genommen werden soll, diese Vielzahl an Vorschriften konsequent zu überwachen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf ausländische Ordnungsbehörden, die es auf der einen Seite mit hohen Geldstrafen und auf der anderen Seite gleichzeitig die Bürger auf ein anderes Verständnis gebracht haben, was das Verhalten auf der Straße betrifft.
Die SPD-BF vertritt die Auffassung, wenn insgesamt weniger Ordnungswidrigkeiten, und dies insbesondere in der Innenstadt, stattfinden würden, wäre der Ordnungsdienst wesentlich entspannter. Aus ihrer Sicht ist die ordnungsbehördliche Verordnung bzw. deren Aktualisierung umfassend genug. Die Innenstadt hat sicherlich anderen Dimensionen an Ordnungswidrigkeiten als der Stadtbezirk; sie wird daher der Verwaltungsvorlage zustimmen.
Herr Fröhlke führt zu den Änderungen aus, dass sich diese mehr auf die innerstädtischen Verhältnisse beziehen. Es gibt Kontrolldruck und Kontrollprobleme; das Personal der Innenstadtüberwachung kann nicht gleichzeitig überall sein. Im Bereich des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes sind derzeit von 37 Stellen 14 nicht besetzt. Es gibt auch kaum Nachschub, da der Personalmarkt ist in diesem Segment derzeit kaum vorhanden ist. Der Dienst ist derzeit verstärkt auf die Problembereiche in der Innenstadt fokussiert. Die Frage der CDU-BF nach ausreichend Abfallbehältern mit der Aufnahmemöglichkeit von Zigarettenkippen beantwortet Herr Fröhlke dahingehend, dass einige Abfallgefäße bereits diesbezüglich umgerüstet wurden; für die Abfallgefäße wäre der Aachener Stadtbetrieb der richtige Ansprechpartner.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Änderungsvorschlag einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss der beiliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 zu empfehlen
Anlagen zur Vorlage
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