19.06.2019 - 12 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt einstimmig zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Gemarkung Aachen, Flur 76, Flurstücke 261, 454 und 455 an der Lochnerstraße eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage