19.06.2019 - 16 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 1...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf einen Beschluss des Betriebsausschusses Stadtbetrieb, der als Tischvorlage vorliegt. Er weist darauf hin, dass gegenüber dem ursprünglichen Beschlussvorschlag ein Wort geändert worden sei und fragt, ob alle wahrgenommen haben, was geändert wurde. Hierzu ergibt sich kein Widerspruch.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb einstimmig die vorgelegte XIII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen mit der Änderung des Wortlautes der Gebührenposition 6.12 des Gebührentarifes für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen.

 

Die Gebührenposition 6.12 lautet wie folgt:

6.12. Übernahme der Pflege eines Urnengrabes auch ohne Rückgabe des Nutzungsrechtes, bis zum Ablauf der Ruhefrist, je Jahr 40,00 Euro

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=93682&selfaction=print