25.06.2019 - 6 Kur- und Badegesellschaft mbH - Betrauungsakt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Linden fragt, ob es noch weitere solche Betrauungsakte in anderen Bereichen gebe.

 

Frau Grehling erläutert, dass es bei der Stadt lediglich den Betrauungsakt mit der KuBa gebe, welcher gemäß den geltenden EU-Richtlinien formuliert sei. Der Betrauungsakt mit der KuBa sei zudem durch einen Gutachter geprüft worden. Bei der Zusammenarbeit mit der ASEAG beispielsweise gelte eine andere Richtlinie, welche einen Berauungsakt obsolet mache. Auch die finanziellen und rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt und der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH sei insbesondere im Rahmen des Beihilferechts komplett geprüft und für unkritisch befunden worden.

 

Ratsherr Pilgram fragt, ob das Einhalten des Beihilferechts auch für die zu gründenden Städtische Entwicklungsgesellschaft bereits geprüft worden sei.

 

Frau Grehlig bejaht diese Frage.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, dem beigefügten Betrauungsakt zuzustimmen.

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Anlagen zur Vorlage

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