27.06.2019 - 7 Ratsantrag der Fraktion Grüne im Rat der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Frankenberger erläutert die ausgelegte Tischvorlage (Anlage 1). Hieraus ergibt sich, dass die Stadt Bielefeld plant, zusätzliche Bundesmittel aus dem Teilhabechancengesetz zur Finanzierung von Fehlbeträgen des Jobcenters und der Stadt heranzuziehen. Die Förderung beinhaltet die Übernahme der tariflichen Lohnzahlungen an Langzeitarbeitslose in den ersten beiden Jahren einer neu aufgenommenen Beschäftigung. Im dritten Jahr werden noch 90 % der Lohnzahlung durch das Programm getragen, im vierten Jahr 80 % und im letzten Förderjahr noch 70 %. Über den fünfjährigen Förderzeitraum ergibt sich für Bielefeld eine Einsparsumme i.H.v. rund 4 Mio. €. Dabei geht die Stadt davon aus, im ersten Jahr 150 Stellen vermitteln zu können, im zweiten Jahr 300 Stellen und ab dem dritten Jahr je 400 Stellen. Herr Frankenberger betont, dass es sich hierbei um eine Kalkulation handelt, die in Aachen schon aufgrund der Größe der Stadt anders aussehen wird, das Programm aber aus Sicht der Verwaltun auch für Aachen grundsätzlich interessant ist.
Frau Eickholt-Schippers bedankt sich für die Tischvorlage und regt an, das Projekt auch in Aachen möglichst schnell anzuwenden. Sie schlägt vor, nicht prüfen zu lassen, ob das Modell umgesetzt werden kann, sondern gleich über die Einführung zu beschließen.
Frau Koentgens schlägt vor, Ausfühungsbestimmungen formulieren zu lassen und bittet dabei darauf zu achten, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, damit es auch kleinen Verbänden möglich ist, sich zu beteiligen.
Herr Müller schließt sich für die Ausschussmitglieder der CDU den Ausführungen von Frau Koentgens an.
Die Vorsitzende fragt Herrn Frankenberger nach der Dauer einer Prüfung.
Herr Frankenberger weist darauf hin, dass das Förderprogramm im Haushalt 2019 nicht veranschlagt ist. Er sieht den Vorschlag von Frau Eickholt-Schippers hinsichtlich des Zeitplans daher kritisch. Er schlägt vor, über die Sommerpause zu prüfen, wieviele Personen in Aachen von der Förderung profitieren könnten. Die Verwaltung kann dazu in der nächsten Ausschusssitzung berichten. Bei positiver Entscheidung des Ausschusses für das Programm müssen Finanzausschuss, Rat, Städteregion und Jobcenter beteiligt werden.
Frau Brammertz ergänzt, dass bei Einsparungen von Trasferleistungen zuerst die Regelleistungen eingespart werden und danach erst die von der Stadt zu tragenden Kosten der Unterkunft, so dass die städtische Ersparnis unter Umständen geringer ist und vorab gut berechnet werden muss.
Frau Plum gibt zu bedenken, dass sich die Stadt finanziell in einer schwierigen Lage befindet und weist auf die Haushaltssperre und Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer hin. Eine Einführung des Programms vor dem Haushaltsjahr 2020 hält sie für nicht aussichtsreich.
Frau Seufert fragt nach, ob die eingesprarten Beträge zweckgebunden werden können.
Herr Frankenberger erwidert, dass dies haushaltstechnisch nicht möglich ist.
Herr Prof. Dr. Sicking spricht sich für den Vorschlag von Herrn Frankenberger aus. Er schlägt vor, die Verwaltung bis Jahresende prüfen zu lassen, ob das Modell wie in Bielefeld umsetzbar ist und ob davon ausgegangen werden kann, dass für den Bereich der Städteregion – in Anbetracht der etwa hälftigen Einwohnerzahl Aachens im Vergleich zu Bielefeld - Einsparungen i.H.v. 2 Mio. € möglich sind.
Die Vorsitzende schlägt vor, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist und ihr ferner den Auftrag zu erteilen, das Programm einzurichten, falls die Prüfung ergibt, dass eine Förderung möglich ist.
Frau Koentgens und Herr Müller sprechen sich dafür aus, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, zu prüfen, ob das Förderprogramm in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 eingebracht werden kann.
Beschlussantrag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Finanzierung analog zum Bielefelder Modell in die nächsten Haushaltsberatungen eingebracht werden kann und dazu in der nächsten Ausschusssitzung zu berichten.
Die Vorsitzende lässt über den Beschlussantrag abstimmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
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