11.07.2019 - 17 Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes 1980 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde, da man die Qualitätssicherung nicht als gewährleistet ansehe.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der (erneuten) öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Bei der Festsetzung Nr. 5.1 werden die Regelungen zum Lärmschutz entsprechend den neuen Regelungen der DIN 4109 (2018) geändert.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den so geänderten bzw. ergänzten en Bebauungsplan Nr. 806 -Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der Grünen

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Anlagen zur Vorlage