10.07.2019 - 4 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherrn Servos, SPD, erklärt die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage für seine Fraktion und führt aus, dass mit der Neufassung der Straßenverordnung niemand wegverboten werden soll, sondern dem Ordnungsamt ein Instrument an die Hand gegeben werde, um im Härtefall an Brennpunkten einschreiten zu können. Es gehe ausschließlich um ein ordnungspolitisches Instrument. Sozialpolitische Themen gehörten in die dafür zuständigen Gremien, man dürfe diese aber nicht mit dem ordnungspolitischen Thema vermischen. Hinsichtlich des Themas Trinkerstube verweist er auf Diskussionen der letzten Jahre und die Stellungnahme der Aachener Institutionen, die sich mit dem Thema Sucht befassen und unisono aus ihrer fachlichen Sicht die Einrichtung eines Trinkerraums als nicht zielführend angesehen hätten. Eine Trinkerstube sei somit kein sozialpolitisches Instrument.

 

Ratsherr Allemand, UWG, stellt die Frage, wie Obdachlose mit Tieren noch betteln könnten, wenn der Einsatz von Tieren beim Betteln als aggressives und organisiertes Betteln gesetzt werde. Zudem kritisiert er, dass das Abspielen von akustischem Material durch mobile Lautsprecher untersagt und mit einem Bußgeld von 50 € belegt werde, da dies Jugendliche mit einer Wave oder Box treffe.

 

Ratsherr Deumens, Die Linke, erklärt für seine Fraktion, der Änderung der Straßenverordnung nicht zuzustimmen und kritisiert, dass Einsatzkräfte nicht nur direkt an Bushaltestellen, sondern auch im Bereich von 15 m um diese herum eingesetzt werden können. Dies sei dann der gesamte Bushof. Seine Fraktion sei der Meinung, dass gesellschaftliche Probleme nicht ordnungspolitisch gelöst werden können. Sozialpolitik und Ordnungspolitik müssten zusammen gesehen werden.

 

Ratsfrau Dr. Lassay, Grüne, erklärt, dass man der Vorlage zustimmen werde, ein zentraler Punkt im Konzept aber fehle. Sie spricht sich für eine Trinkerstube aus, weil viele andere Städte in Deutschland ein solches Angebot geschaffen und damit gute Erfahrungen gemacht hätten.

Ratsherrn Palm, Allianz für Aachen, weist darauf hin, dass verhängte Bußgelder von manchen Menschen nicht bezahlt werden könnten und dann irgendwann ein Tageshaftbefehl ausgestellt werden müsse über die Polizei. Hierbei seien auch die Sozialarbeiter gefragt. Er hält es für eine sinnvollere Maßnahme, den Betroffenen Alkohol wegzunehmen und an Ort und Stelle zu vernichten. Im Übrigen spricht auch er sich für die Einrichtung einer Trinkerstube aus. Hinsichtlich der akustischen Abspielgeräte verweist er auf einen Antrag seiner Ratsgruppe, für Ordnungskräfte die Voraussetzungen zu schaffen, im Vorfeld zur Gefahrenabwehr Musikabspielgeräte sicherzustellen, die man später wieder zurückbekommen könne. Insgesamt spricht er sich für ein stärkeres gemeinsames Vorgehen von Ordnungsamt und Polizei aus, vor allem im Bereich der Prostitution.

 

Ratsherr Baal, CDU, erklärt für seine Fraktion die Zustimmung zur vorgelegten Fassung der Straßenverordnung, mit der den Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Instrument gegeben und ordnungsrechtlich klar festgehalten werde, was zulässig und unzulässig ist. Die Zustände an verschiedenen Stellen der Stadt würden von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern als nicht ordnungsgemäß wahrgenommen. Dies müsse reguliert werden und das sei Aufgabe des Ordnungsamtes.

 

Ratsherr Helg, FDP, erklärt für seine Fraktion ebenfalls die Zustimmung, weil man der Ansicht sei, dass damit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ein zeitgemäßer und aktualisierter Rahmen für das Vorgehen bei Störungen durch Handlungsstörer im Einzelfall gegeben werde.

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=94220&selfaction=print