23.11.2005 - 4 Neustrukturierung der Bezirksämter

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Nach Erläuterung der Verwaltungsvorlage durch Herrn Lindgens erkundigt sich Bezirksvertreter Mambor, warum die Einsparbeträge auf Grundlage von Modellrechnungen beziffert wurden.

           

Hierzu antwortet Herr Lindgens, dass die städtischen Bediensteten unterschiedliche Einkommen hätten, so dass nur von Richtzahlen ausgegangen werden könne.

 

Auf die Frage von Herrn Mambor, ob es in bezug auf die Standesämter in den Bezirksämtern Beschwerden gegeben habe, antwortet Herr Lindgens, dass dies nicht der Fall sei.

 

Herr Starmanns fühlt sich als Mitglied der Bezirksvertretung vor vollendete Tatsachen gestellt. Offenbar liefen bereits Vorbereitungsarbeiten im Standesamt Aachen für die Übernahme der Aufgaben aus den Bezirksämtern; so sei der Presse zu entnehmen gewesen, dass eine neue Kompaktanlage mit größeren Lagerkapazitäten angeschafft wurde. Er sieht die Bezirksvertretungen daher in ihrem Mitwirkungsrecht beeinträchtigt.

 

Information:

Die Kompaktanlage im Standesamt der Stadt Aachen kostet ca. 6.600 €

 

Unter Hinweis auf das Bezirksmotto „Alles in Haaren“ äußert Bezirksvertreter Starmanns die Befürchtung, dass die Zentralisierung der Standesämter lediglich Teil einer fortschreitenden Aufgabenbeschneidung in den Bezirksämtern ist. Vor diesem Hintergrund sei noch fraglich, welche Änderungen die Gründung der Städteregion mit sich bringe.

Herr Lindgens widerspricht dem Eindruck, dass im Standesamt Aachen bereits Vorbereitungsarbeiten für die Übernahme der Bezirksstandesämter abgewickelt würden. Die Anschaffung der neuen Kompaktanlage sei erforderlich geworden, da die alte ersetzt werden musste. Die neue Anlage verfüge durchaus über eine größere Kapazität. Dies habe allerdings nichts mit der beabsichtigten Zentralisierung der Standesämter zu tun. Die hierfür investierten Kosten wird Herr Lindgens über das Protokoll nachreichen. Die beabsichtigte Gründung der Städteregion werde zu gegebener Zeit wieder ein „Aachen-Gesetz“ bedingen. Bisher habe keiner der Verantwortlichen von der Abschaffung der Bezirksämter in diesem Zusammenhang gesprochen.

 

Grundsätzlich seien in der Vergangenheit Leistungen in den Bezirksämtern nicht gezielt zurückgefahren worden.  Der Sozialamtsbereich, den ca. 300 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in Anspruch genommen haben, wurde aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung verlagert. Die Regiekolonnen blieben vor Ort, unterstehen heute nur einer anderen Leitung, so dass eine Einflussnahme des Bezirksamtes nach wie vor gegeben ist. Die Versicherungsämter wurden aus den Bezirksämtern herausgelöst, da die Versicherungsanstalten seinerzeit den Wunsch geäußert hatten, ihre Angelegenheiten ohne kommunale Unterstützung zu regeln. Im Falle des Wohngeldes wurde sogar die abschließende Sachbearbeitung von der Zentralverwaltung in die Bezirksämter verlagert.

 

Bezirksvertreter Schulz betont in seinen Ausführungen noch einmal das Erfordernis einer sparsamen Haushaltsführung. Auf dieser Basis spricht er sich für einen grundsätzlichen Erhalt der Bezirksämter aus. Schließlich erkundigt er sich nach dem künftigen Angebot der Bezirksämter.

 

Auch Ratsfrau Schulz mahnt unter Hinweis auf das Erfordernis der Haushaltskonsolidierung   eine sparsame Haushaltsführung an. Die Zentralisierung der Standesämter hält sie für zumutbar. Grundsätzlich - so Ratsfrau Schulz - müsse das Bezirksamt aber erhalten bleiben.

 

Bezirksvertreter Mambor erkundigt sich nach der Verwendung des eingesparten Personals.

 


Schließlich stellt Bezirksvorsteher Corsten fest, dass man sich in den Bezirken nicht mit einer Servicestelle, vergleichbar dem Bürgerservice, begnügen wolle. Er stellt die massiven Einsparungen der Bezirke in den vergangenen Jahren heraus. An Herrn Lindgens richtet er die Frage, ob im Falle einer Übernahme der Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II durch die Gemeinden diese Aufgabe wieder in den Bezirksämtern angeboten würde.

 

An Bezirksvertreter Schulz gewandt verweist Herr Lindgens hinsichtlich der Ausgestaltung der Bezirksämter auf die Vorlage. Er erläutert kurz den Unterschied Bezirksämter/Bürgerservice.

 

An Bezirksvertreter Mambor gerichtet stellt er fest, dass aufgrund des Personalbestandes in der Größenordnung der Stadt Aachen und der damit verbundenen Fluktuation eine Übertragung anderer Aufgaben an das durch die Zentralisierung der Standesämter betroffene Personal unproblematisch sei.

 

Von einer künftigen Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II in den Bezirksämtern im Falle einer Übernahme durch die Gemeinden geht Herr Lindgens derzeit nicht aus.

 

Abschließend betont Herr Lindgens noch einmal, dass der Leistungskatalog der Bezirksämter,  mit Ausnahme der Zentralisierung der Standesämter, nicht weiter reduziert werden soll. Die Zentralisierung der Standesämter, die bei der Bezirksregierung zu beantragen ist, könnte gegebenenfalls voraussichtlich zum Frühjahr 2006 zum Tragen kommen.

 

In der weiteren Aussprache geht es um die konkrete Beschlussfassung. Einigkeit besteht darüber, dass die Vergütung des Personals nicht Aufgabe der Bezirksvertretung ist. Diese falle in die Zuständigkeit der Verwaltung. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen hinsichtlich der Zentralisierung der Standesämter wird über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abgestimmt.

 

 

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Beschluss:

1. Leitungsmodell:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt, je Bezirksamt eine eigene Leitung und einen Stellvertreter  beizubehalten (einstimmig).

 

2. Aufbaustruktur:

 

Die Aufbaustruktur richtet sich nach den organisatorischen Erfordernissen einer angemessenen Verwaltungseinheit für die Versorgung der Bürgerschaft im Stadtbezirk (einstimmig).

 

3. Standesamtswesen:

 

Die Zentralisierung der Standesämter wird abgelehnt (beschlossen mit 6 : 4 Stimmen).

 

4. Ausstattung der Bezirksämter (Ergänzung):

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksämter so auszustatten, dass für die gesamte Bevölkerung ein optimaler Service angeboten werden kann (einstimmig).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=9429&selfaction=print