12.09.2019 - 13 Bewohnerparken "Ost 2" (Blücherplatz)hier: Erw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 12.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
- Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “Ost 2” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
- Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost2” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die folgenden Straßen als Bewohnerparkzone auszuschildern:
Burggrafenstraße (ungerade Hausnummern 1 - 5 und 61 und gerade Hausnummer 4)
Wiesental
Die Parkstände auf der Jülicher Straße vor den Hausnummern 162 - 222 werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone Ost 2 mit Parkschein“ beschildert.
- Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
- Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
- Ein Tagesticket für 5,00 € einzurichten.
- Den erweiterten Bewohnerparkbereich “Ost 2” schnellstmöglich einzurichten.
- Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
- Sonderparkberechtigt werden:
- Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
- Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
- Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
- Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
- Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,1 MB
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138,7 kB
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416,8 kB
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993,5 kB
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