18.09.2019 - 18 Ratsanträge

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Baal, CDU, sieht den Ratsantrag 536 als nicht beratungs-und beschlussfähig an, da er rechtswidrig sei. Der Antrag verstoße gegen den Art. 16 a des Grundgesetzes und in ihm gehe es nicht darum, eine zusätzliche semantische Möglichkeit in die Amtssprache einzuführen, sondern eine Bewertung mit Sprache durchzuführen.

 

Ratsherr Mohr, Allianz Aachen, führt inhaltlich aus, dass die Begrifflichkeit Asylforderer der Begrifflichkeit Asylbewerber vorzuziehen sei, weil es die semantisch und juristisch präzisere Bezeichnungsweise sei. Das Asylrecht sei ein Recht, auf das man sich nicht bewerbe, sondern das man, wenn man dieses Recht habe, einfordern könne. Von daher sei die Bezeichnung nicht abwertend. Es gehe dabei nicht um einen Verstoß gegen ein Grundrecht, sondern um die Klärung von Begrifflichkeiten.

 

Bürgermeister Plum, SPD, weist darauf hin, dass mit dem Begriff Asylforderer ein Eindruck erweckt werde. Er habe sich gefragt, ob dies den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könne. Er bittet die Verwaltung, bei solchen Anträgen demnächst zu prüfen, ob sie zugelassen werden können.

 

Sodann lässt der Oberbürgermeister darüber abstimmen, dass mit Ausnahme des Antrags Nummer 536 die vorliegenden Anträge überwiesen werden können.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie, mit Ausnahme des Ratsantrages Nr. 536/17, mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).
 

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Anlagen zur Vorlage

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