11.09.2019 - 14 Bewohnerparken "Ost 2" (Blücherplatz)hier: Erw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Deloie kritisiert, dass es eine Ungleichbehandlung von Auszubildenden und Studierenden im Hinblick auf die Beantragung von Bewohnerparkausweisen gibt.
Herr Dr. Otten regt an, „pflegende Angehörige“ in den Berechtigtenkreis mit aufzunehmen analog der Regelungen für das Frankenberger Viertel.
Herr Moselage schließt sich den Ausführungen der Vorredner an.
Herr Dr. Langweg weist darauf hin, dass die Testphase für den Bereich Frankenberger Viertel noch nicht abgeschlossen ist.
Entsprechend dem Vorschlag von Herrn Deloie soll die Verwaltung die Möglichkeiten, einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, in einer der nächsten Sitzungen noch mal vorstellen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
- Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “Ost 2” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
- Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost 2” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die folgenden Straßen als Bewohnerparkzone auszuschildern:
Burggrafenstraße (ungerade Hausnummern 1 - 5 und 61 und gerade Hausnummer 4)
Wiesental
Die Parkstände auf der Jülicher Straße vor den Hausnummern 162 - 222 werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone Ost 2 mit Parkschein“ beschildert.
- Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
- Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
- Ein Tagesticket für 5,00 € einzurichten.
- Den erweiterten Bewohnerparkbereich “Ost 2” schnellstmöglich einzurichten.
- Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
- Sonderparkberechtigt werden:
- Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
- Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
- Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
- Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
- Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
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