11.09.2019 - 15 Bewohnerparken "BU3" (Krugenofen)hier: Erweite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Otten wiederholt seine Ausführungen zu TOP 14 betreffend „pflegende Angehörige“.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

  1. Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “BU3” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
  2. Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “BU3” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die folgenden Straßen als Bewohnerparkzone auszuschildern:

         Eynattener Straße Hausnummer 1-31/33 und 2-26

         Kamper Straße

         Wiesenstraße

  1. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
  2. Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
  3. Den erweiterten Bewohnerparkbereich “BU3” schnellstmöglich einzurichten.
  4. Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
  5. Sonderparkberechtigt werden:
  1. Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
  2. Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
  3. Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
  4. Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
  1. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=94910&selfaction=print