18.09.2019 - 9 Öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem Geb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Stadt und StädteRegion Aachen, in Ihrer Funktion als Aufgabenträger i.S.v. § 3 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8 Abs. 3 PBefG, übertragen dem Kreis Düren für die Buslinien 86, SB 20, 220, 261, 280, 289 und 294  durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 Abs. 1 Var. 1 GkG NRW (delegierende Vereinbarung) die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde, bezogen auf die Teilabschnitte, die sich auf dem Gebiet des jeweiligen Aufgabenträgers befinden.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Düren und der Stadt Aachen für die Sicherstellung kreisgrenzenüberschreitender Verkehrsleistungen im Bereich der Aufgabenträger Kreis Düren, Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln gem. § 29 Abs. 4 Ziff. 1 GkG NRW und einer entsprechenden Beschlussfassung der StädteRegion Aachen.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung noch Änderungen vorzunehmen, sofern dem rechtliche Erfordernisse zugrunde liegen, es sich um redaktionelle oder unwesentliche Korrekturen handelt oder die Änderungen von der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Genehmigungsverfahrens veranlasst werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage