17.09.2019 - 6 Sachstand zur Novellierung des Kinderbildungsge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Olbertz, Team Planung aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (als Anlage beigefügt) die relevanten Änderungen durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes ab dem kommenden KiTa-Jahr 2020/2021 vor.

 

Frau Scheidt ergänzt, dass der vorliegende Gesetzesentwurf auch breit im Städtetag diskutiert worden sei. Mit der Einführung eines zweiten, elternbeitragsfreien KiTa-Jahres sollen die Familien zwar weiter entlastet werden, aber in Aachen würden einkommensschwächere Familien ohnehin von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit. Zudem bedeute dies eine Mehrbelastung von rund 200 Millionen Euro für die Kommunen. Sie gehe davon aus, dass die Verwaltung die tatsächlichen Auswirkungen für Aachen betrachten und berechnen werde.

 

Herr Krott weist darauf hin, dass zu Beginn der Sitzung die Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Gesetzesentwurf ausgeteilt worden sei (als Anlage beigefügt). Zwar würde der Trägeranteil der Stadt Aachen an seinen kommunalen Einrichtungen abgesenkt, gleichzeitig führe die Erhöhung der Kindspauschalen jedoch wieder zu einer Belastung für den kommunalen Haushalt, da diese hälftig von Land und Kommune geleistet würden. Dennoch sehe er es als positiv an, dass die Eltern durch das zweite beitragsfreie KiTa-Jahr entlastet werden sollen. Seiner Ansicht nach solle jedes Kind die Möglichkeit erhalten, eine KiTa besuchen zu können. 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen