04.09.2019 - 10 Tempo 30 innerhalb des Ortsbereiches Nütheimer ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 04.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die SPD-BF ist die umfangreiche Verwaltungsvorlage verständlich und logisch, aber nicht mit der Realität vereinbar, weil im Fortsatz der Nütheimer Straße am Ortseingang eine Tempo-30-Zone beginnt. Als Beispiel nennt sie vergleichbar die Straße Kreuzerdriesch in Hitfeld, wo eine Tempo-30-Zone eingerichtet ist, in der aber überwiegend nur Anliegerverkehre und keine Durchgangsverkehre vorkommen. Demgegenüber weist die Nütheimer Straße vor allem an Schultage in den Morgen- und Nachmittagsstunden Durchgangsverkehre in Richtung Inda-Gymnasium und zurück auf. Diese Straße hat einen engen Querschnitt und es wird dort schnell gefahren. Die SPD-BF betont daher aus ihrer Sicht nochmals die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.
Herr Havertz erläutert, dass die Straßenverkehrsordnung zwischen Tempo-30-Zonen und Streckengebote 30 km/h unterscheidet. Tempo-30-Zonen sind danach innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf einzurichten. Wie das Wort „Zone“ bereits ausdrückt, befindet sich eine Tempo-30-Zone in einem flächigen Bereich von mehr als einer Straße oder Straßenabschnitt. Deshalb ist das angesprochene Teilstück der Nütheimer Straße keine Zone, sondern eine Einzelstraße, in der keine Zone eingerichtet werden kann. Für Streckengebote 30 km/h sagt die Straßenverkehrsordnung, dass diese nur angeordnet werden dürfen, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor; es sind seit 10 Jahren dort keine Unfälle aufgenommen worden und die Verkehrssituation ist übersichtlich. Nachdem Herr Havertz nochmals auf die Inhalte der Verwaltungsvorlage eingeht, verdeutlicht er nochmals, dass keine Rechtsgrundlage besteht, die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb und außerhalb der Ortslage Nütheim weiter herabzusetzen.
Auf Nachfrage der SPD-BF welche der genannten Kriterien auf die Straße Kreuzerdriesch denn zutrifft, antwortet Herr Havertz, dass es sich in diesem Fall eigentlich um zwei Straßen handelt, die im rechten Winkel aufeinander zulaufen. Die Regelung der Ausschilderung von Tempo-30-Zonen ist damals im Jahre 2000 stadtweit in Aachen eingeführt worden. Auf den Kreuzerdriesch bezogen bietet sich dieses Wohngebiet mit überwiegend Anliegerverkehren eher als Aufenthaltsbereich für Personen und spielende Kinder an.
Hierzu äußert Herr von Thenen, dass es sich um eine alte Anordnung handelt, die zunächst weiter Bestand hat, sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen, diese zu ändern oder zurückzunehmen.
Nach weiteren Äußerungen und Fragen der SPD-BF, die von Herrn Havertz beantwortet werden, weist sie auf die sehr hohe Fahrradverkehrsdichte an den Wochenenden auf der Nütheimer Straße hin und stellt die Frage, ob der angesprochene Streckenabschnitt nicht mit in die bestehende Tempo-30-Zone der Nütheimer Straße jenseits der Aachener Straße aufgenommen werden kann.
Herr Havertz antwortet, dass sich der andere Teil der Straße, der sich bereits in einer Tempo-30-Zone befindet, einen ganz anderen Gebietscharakter hat. Hier sind mit der Nütheimer Straße und dem Hundkaulweg zwei Straßen zu einer Zone zusammengefasst. Es ist eine beidseitige und fast durchgehende Wohnbebauung vorhanden, in der auch die Fußläufigkeit zwangsläufig höher ist. Insoweit sind beide Streckenabschnitte nicht miteinander vergleichbar. Bezogen auf die Fahrraddichte an Wochenenden bleibt festzustellen, dass zu diesen Zeiten dann auch das Kraftfahrzeugaufkommen auf der gesamten Nütheimer Straße wesentlich geringer ist. Die Verwaltung sieht daher derzeit keine Gefahrensituationen, die eine Änderung der Beschilderung notwendig macht.
Nachdem Herr von Thenen auch nochmal darauf hinweist, dass es keine Rechtsgrundlage für eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung gibt, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung mit einer Gegenstimme mehrheitlich zur Kenntnis, wonach im Straßenabschnitt der Nütheimer Straße zwischen Aachener Straße und Ortseingang Kornelimünster keine weitere Geschwindigkeits-reduzierung vorgenommen wird.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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93,5 kB
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