17.09.2019 - 7 Neuerungen zum "Starke-Familien-Gesetz"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Deloie führt aus, dass das „Starke-Familien-Gesetz“ zwar einige begrüßenswerte Fortschritte enthalten, jedoch sei der Titel aus seiner Sicht nicht glücklich gewählt worden. Es werde impliziert, dass eine Familie, welche die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehme, keine starke Familie sei. Das Gesetz sorge weiterhin für eine höhere Anspruchsberechtigung im Bereich der Bildung und Teilhabe, in welchem die Anzahl der potenziellen Antragstellenden um rund 1.200.000 ansteigen werde.  Dennoch würden die bisherigen Hürden bei der Antragstellung nicht behoben, das Verfahren bleibe weiterhin kompliziert. Er wünsche sich hier eine Vereinfachung.

 

Frau Scheidt schließt sich Herrn Deloie an und bemängelt, dass nach wie vor eine hohe Anzahl von Anträgen vonnöten sei. Sie plädiere daher für die Einführung einer Art Kindergrundsicherung, welche zum einen das Verfahren vereinfache und zum anderen die Familien entlaste. Ein solches System wäre vollständig auf das Kind ausgerichtet und nicht länger auf die einzelnen Bildungsinstitutionen.

 

Herr Krott ergänzt, dass die von Frau Scheidt vorgebrachte Kritik schon seit Beginn existiere. Dennoch empfinde er das Gesetz als einen kleinen Fortschritt.

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Beschluss:

Die Kinder- und  Jugendausschuss nimmt den aktuellen Sachstandsbericht der Fachverwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage