10.09.2019 - 6 Luftreinhalteplan, Bericht der Verwaltung zum G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 10.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt dem Ausschuss ein gemeinsamer Beschlussentwurf der CDU- und der SPD vor.
Einleitend nimmt für die Verwaltung Herr Dr. Kremer Bezug auf den in der Vorlage enthaltenen Stufenplan für Sofortmaßnahmen der Stufen 1 und 2. Die dort der Stufe 2 zugeordnete Maßnahme „Adalbertsteinweg“, und zwar der Einbau von ca 4.500 m² schadstoffmindernden Asphalts, könne nach aktueller Baustellenplanung schon im Oktober 2019 umgesetzt werden. Dies sei sowohl vergabetechnisch als auch haushalterisch machbar. Die Maßnahme könne insoweit aus der Stufe 2 in die Stufe 1 des Sofortmaßnahmenplans hochgestuft werden.
Im Anschluss erläutert ebenfalls für die Verwaltung Herr Meiners anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand in Sachen Luftreinhalteplanung, deren chronologische Entwicklung bis hin zum Urteil des OVG Münster im Juli 2019. Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Ergebnis habe das Gericht den vom Land erstellten Luftreinhalteplan (LRP) der Stadt Aachen als rechtswidrig beurteilt und eine erneute Fortschreibung unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts gefordert.
Dazu müsste unter anderem die Datengrundlage, die seitens des LANUV für die Prognose der Entwicklung der Schadstoffwerte herangezogen wurde, aktualisiert werden. Das Gericht habe diese als fehlerhaft angesehen. Dies müsse zu einer neuen, möglichst realitätsnahen Prognose durch das LANUV führen. Des Weiteren müssten Sicherungsmaßnahmen für den Fall in das Konzept aufgenommen werden, dass die aktualisierten Prognosen nicht eintreten sollten. Hierzu sei ein Stufenplan zu erstellen und seitens der Bezirksregierung Wirkungskontrollen vorzusehen.
Hinsichtlich der Frage nach Fahrverboten habe das Gericht zwar die Erwägungen, aus denen man bislang von Fahrverboten abgesehen habe, als unzureichend bezeichnet und die Aufnahme von Fahrverboten in den Stufenplan gefordert. Gleichwohl habe es aber darauf hingewiesen, dass es keinen Automatismus für Fahrverbote gebe, sondern dass deren Verhängung verhältnismäßig sein müsste. Indikatoren hierfür seien die konkreten Immissionswerte sowie die Wirkungsbeurteilung der Maßnahmen.
Im weiteren Vortrag geht Herr Meiners auf die Entwicklung der NO2-Messwerte ein. Nachdem es an der Referenzstation an der Wilhelmstraße in den Jahren 2009 bis etwa 2018 insgesamt zu einer deutlichen Reduzierung der NO2-Belastung gekommen sei, sei seit 2016 der Rückgang nicht mehr im prognostizierten Umfang erfolgt. Hierfür gebe es eine Reihe von Einflussfaktoren, von denen sich vor allem der Dieselskandal negativ ausgewirkt haben dürfte. Im Ergebnis bedürfe es ergänzender Maßnahmen und deren schnellere Umsetzung, um den NO2-Grenzwert baldmöglichst erreichen zu können.
Hierzu geht Herr Meiners zunächst auf Schlüsselmaßnahmen im LRP 2019 (KM1-KM3) ein, die z.T. bereits umgesetzt seien (SCTR-Filter-Nachrüstung von 98 Bussen der ASEAG Busflotte, Erhöhung der Parkgebühren und Begrenzung der Parkhöchstdauer auf 1 Stunde zur Reduzierung der Parksuchverkehre) oder sich in der Umsetzung befänden (Anpassung der Busflotten an die Qualitätsstandards sowohl bei der ASEAG (ab 01.09.19 erfolgt) als auch bei den Subunternehmen (bis spätestens 31.12.2020).
Unter dem Druck des Urteils müsse aber auch an anderen Stellen nachjustiert werden. So habe man sich teilweise von dem Grundsatz, Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet zu definieren, abgekehrt zugunsten schneller umsetzbarer, spezifischer Maßnahmen, die da wirken sollen, wo besondere Probleme indentifiziert worden seien. Hierzu stellt er die derzeit vorgesehenen Sofortmaßnahmen der Stufen 1 und 2 vor und erläutert, dass die Maßnahmen der Stufe 1 unverzüglich nach Beschlussfassung in den politischen Gremien noch in den Monaten September / Oktober, die Maßnahmen der Stufe zwei nach entsprechenden Beschlussfassungen Ende des Jahres / Anfang 2020 umgesetzt würden.
Herr Meiners verweist darauf, dass zur Erreichung des Ziels einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ein über den Bereich der Mobilität hinausgehendes, erweitertes Handlungsspektrum geprüft werden müsse. Hierzu sei Kreativität in allen Bereichen und bereichsübergreifend unverzichtbar.
Abschließend erläutert er die Zeitschiene für die Dritte Fortschreibung des LRP, beginnend bei den Sofortmaßnahmen sowie den vorliegenden Ratsanträgen, über die Aktualisierung der Datenbasis (IST 2019) und der Prognose 2021, der Prognose bzw Wirkungsanalyse (Januar bis April 2020) bis hin zu den notwendigen Abstimmungen mit der Politik, in der Projektgruppe und mit Verbänden. Ziel sei es, ca. Juni 2020 die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, und die 3. Fortschreibung des LRP möglichst zum 01. September 2020 in Kraft treten zu lassen.
Insgesamt zeigt sich Herr Meiners zuversichtlich, dass dies zu einem guten LRP führe. Man sei schon jetzt nicht mehr weit weg von den zu erreichenden Zielen. Es werde bei den Maßnahmen noch einmal nachgelegt, so dass diese Ziele dann tatsächlich erreicht werden könnten.
Im Anschluss erklärt Ratsfrau Lürken, dass CDU und SPD den eigenen Beschlussentwurf vorgelegt hätten, da die in der Verwaltungsvorlage als Bezug aufgeführten Anträge der GRÜNEN Fraktion eigentlich nicht an den AUK gerichtet seien, sondern an den Mobilitätsausschuss und den Rat. Man wolle das Thema an sich weiterbringen und beabsichtige daher, mit dem Beschlussentwurf die Themen an die zuständigen Gremien zu verweisen.
Die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog vertritt die Auffassung, dass der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sich als solcher durchaus zum vorliegenden Thema und zu den damit verbundenen Maßnahmen äußern und Empfehlungen an die zuständigen Gremien und den Rat geben sollte.
Mit Blick auf den vorgeschlagenen Beschlussentwurf verweist Ratsherr Neumann darauf, dass es zum Thema Luftreinhalteplan nicht nur relevante Anträge von CDU und SPD sondern auch von der GRÜNEN Fraktion gebe, die im Beschlusstext ebenfalls Erwähnung finden sollten.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der AUK folgenden Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
237,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
878,7 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
873,9 kB
|