30.10.2019 - 9 Überprüfung Radfahrverbot in Aachen-Eich;Antrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Die CDU-BF führt hierzu aus, dass die sachlichen Inhalte der Verwaltungsvorlage nicht zu beanstanden sind und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Die SPD-BF schließt sich den Ausführungen der CDU-BF an, da die Argumente der Verwaltung zwingend sind. Sie fordert, dass der kombinierte Geh-/Radweg entlang der Aachener Straße in einen besseren Zustand versetzt wird, damit Radfahrer nicht nach einer Alternative suchen müssen.

 

Herr von Thenen stellt fest, dass unterhalb des Verkehrszeichens „Geh-/Radweg“ ein Zusatzschild angebracht ist, dass auf Straßenschäden in diesem Bereich hinweist. Im Stadtteil Forst stand ebenfalls ein solches Zusatzzeichen, welches aufgrund von Rostbefall ausgetauscht worden ist; am schlechten Wegezustand hat sich jedoch nichts geändert. Er hofft, dass dem Geh-/Radweg im hiesigen Stadtbezirk nicht das gleiche Schicksal droht. Vielleicht sollte die Bezirksvertretung die Verbesserung des Geh-/Radweges auch im Hinblick auf die angedachten Radvorrangrouten in Richtung Innenstadt einfordern. Das hier eigenmächtig durch fremde Personen Verkehrszeichen ausgetauscht werden, ist in keiner Weise hinnehmbar und die Verwaltung hat zugesagt, nach der erfolgten Beratung, die richtigen Verkehrszeichen wieder anzubringen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis, wonach der in Rede stehende Pfad entlang des Hauses Eicher Weg 78 weiterhin für Radfahrer gesperrt bleibt. Den Radfahrern steht die Straßeneinmündung Eicher Weg als sichere Verbindung zur Aachener Straße zur Verfügung.

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Anlagen zur Vorlage