01.12.2005 - 5 Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich An...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage durch Herrn Plum betont Herr Wingenfeld, dass nicht beabsichtigt sei, in bestehende Nutzungen einzugreifen. Zielsetzung sowohl der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens als auch des Erlasses einer Vorkaufsrechtssatzung in diesem Bereich sei es, eine Ausdehnung der Nutzung durch Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Bordelle zu verhindern.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man unter dieser Voraussetzung dem Beschlussentwurf der Verwaltung folgen werde.

 

Für die CDU-Fraktion spricht sich Herr Finkeldei dafür aus, sich nicht nur auf den Bereich des Parkhauses Büchel zu fokussieren. Durch den dort statt findenden Investorenwettbewerb hoffe man zwar auf Bewegung an zentraler Stelle, dennoch dürfe man die Entwicklung in diesem Gesamtbereich nicht aus den Augen verlieren.

 

Herr Kühn ergänzt hierzu, dass angesichts derzeit laufender Grundstücksverhandlungen in diesem Bereich die Maßnahmen gerechtfertigt seien, um städtebauliche Zielsetzungen verwirklichen zu können.

 

Für die Fraktion der Grünen stellt Herr Rau klar, dass es keine Absicht gebe, die Antoniusstraße zu überplanen. Eine Ausdehnung dieser Nutzung sei jedoch angesichts der Entwicklungen im Bereich Büchel nicht wünschenswert. Bebauungsplan und Vorkaufsrechtssatzung seien geeignete Instrumente, um hier steuernd einzugreifen, daher werde seine Fraktion der Vorlage der Verwaltung zustimmen.

 

Für die FDP-Fraktion signalisiert Frau Müller ebenfalls Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Man halte diese Maßnahmen für einen Schritt in die richtige Richtung, wobei es nach ihrer Auffassung Ziel sein müsse, das gesamte Viertel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, der städtebaulichen Aufwertung und Steuerung der Nutzung durch Vergnügungsstätten (Bordellnutzung, Spielhallen etc. ) die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Darüber hinaus empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach §25(1) Satz 1 Nr.2 BauGB für den im zugehörigen Lageplan dargestellten Bereich.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage