03.12.2019 - 8 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straße...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt merkt Ratsfrau Lürken an, dass ausweislich der Straßenreinigungssatzung der Vennbahnweg nicht vom Winterdienst erfasst sei. Da dieser Radweg aber hoch frequentiert sei, bittet sie den Vennbahnweg analog Reinigungsklasse 1 zu erfassen und in die Satzung mit aufzunehmen.

Ebenso sollen in den Bezirken und in der Innenstadt an Markttagen die Marktplätze analog der Reinigungsklasse 1 geräumt werden.

Hierzu gebe es einen gemeinsamen geänderten Beschlussentwurf  von der CDU- Fraktion und der SPD Fraktion im Rat der Stadt Aachen.

Der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber unterstützt ausdrücklich diesen geänderten Beschlussentwurf der GroKo.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, weist ergänzend darauf hin, dass es im Beschlussentwurf ausdrücklich „angelehnt an  Reinigungsklasse 1“ heißt und nicht der Vennbahnweg satzungsgemäß in Reinigungsklasse 1 aufgenommen werde, da es sich ausdrücklich nur um die Winterdienstleistung handele.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

Ferner wird die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Vennbahnweg ab sofort im Winterdienst möglichst angelehnt an Kategorie 1 zu räumen sowie die Marktplätze in der Innenstadt und den Bezirken an Markttagen vollständig zu räumen.

 

 

 

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage