30.11.2004 - 13 Sachstandsbericht über Gefährdungsabschätzung/D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 30.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungen (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zunächst unterstrich Herr
Hilgers, die Bedeutung und den Umfang des Altlastenproblems im Bereich der
ehemaligen Deponie Heckstraße und das daraus resultierende öffentliche
Interesse. Nach einer ausführlichen Darstellung und Erläuterung der in der
Vorlage zusammengefassten Ergebnisse durch Frau Dr. Frey-Wehrmann erläuterte
Herr Hilgers die rechtliche Situation. Ein Handlungsbedarf bestehe insbesondere
im Bereich 4. Die bisherigen, von Amtswegen durchgeführten Ermittlungen hätten
ergeben, dass dieser offensichtlich ursächlich für die festgestellten Arsen-,
Kupfer- und Quecksilberbelastungen sei. Im Hinblick auf die im Vortrag von Frau
Dr. Frey-Wehrmann beschriebenen notwendigen drei Bohrungen müsse nun unter
ordnungsrechtlichen Aspekten geprüft werden, wer hierzu herangezogen werden
könne. Hierzu komme als Verursacher der Deponiebetreiber aber auch der
Abfallerzeuger im Sinne einer Art Produkthaftung und nachrangig der
Grundstückseigentümer als Zustandsstörer in Betracht. Hinsichtlich des
Abfallerzeugers hätten die bisherigen Ergebnisse allerdings nur erbracht, das
„vermutlich“ die Glasschleifsande ursächlich seien. Damit sei die Frage des
Abfallerzeugers derzeit nicht mit letzter Sicherheit geklärt. Für die
Durchführungen der drei Bohrungen, die Analytik und die erforderlichen
Gutachterleistungen würden voraussichtlich 60.000,00 Euro benötigt. Derzeit
verhandele die Verwaltung mit den Beteiligten und möglichen Abfallerzeugern mit
dem Ziel, dass sich alle an den zu erwartenden Kosten beteiligen. Hauptproblem
dieser Verhandlung sei, dass alle Verhandlungsteilnehmer rechtliche Präjudizien
vermeiden möchten. Sollte die Verhandlung zu keinem Ergebnis führen, müsse der
Weg eines ordnungsbehördlichen Vorgehens gewählt werden.
Der weitere Zeitplan sehe
vor, dass bei einer einvernehmlichen Verhandlungslösung mit den Arbeiten ab
Frühjahr begonnen werden könne, sodass eine Aussage darüber, ob eine
weitergehende Sanierungsuntersuchung erforderlich sei, voraussichtlich im
Herbst getroffen werden könne.
Auf die Frage von Ratsfrau
Schulz, ob es im fraglichen Bereich Grundstücke mit privaten Brunnen gäbe
erläuterte Frau Dr. Frey-Wehrmann, dass es hierzu im Brunnenkataster keine
Einträge gäbe. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ungenehmigte
und somit im Kataster nicht bekannte Brunnen existieren würden. Durch
ausführliche Pressearbeit und Informationen der Bezirksvertretung gehe man aber
davon aus, dass die betroffenen Anlieger umfangreich über die Problematik
informiert seien.
Herr Blum fragte an, ob die
Verwaltung – auch in finanzieller Hinsicht – einmal ein Worst-Case-Szenario
durchgerechnet habe. Hierzu erläuterte Herr Hilgers, dass es bei Projekten
dieser Größenordnung keinen Sinn mache, alle möglichen Szenarien im Vorfeld zu
berechnen. Vielmehr müsse jeweils der nächste Schritt betrachtet werden.
Technisch kämen in dem Falle, dass es zu einer Ausbreitung des Arsens und einer
Sanierungserfordernis komme, Maßnahmen zur Grundwasserhaltung oder hydraulische
Maßnahmen in Betracht. Dies müsse im gegebenen Fall dann untersucht werden.
Auf Frage von Herrn
Alt-Küpers nach vergleichbaren Altlastenfällen erläuterte Frau
Merkelbach-Stoppe, dass seit 1986 eine Reihe von Altablagerungen kontinuierlich
untersucht würden. Hierzu gehörten alle bekannten Hausmülldeponien, in deren
Bereich jeweils bis zu drei Grundwassermessstellen errichtet worden seien.
Diese würden nach wie vor kontinuierlich beprobt und beobachtet, sodass ein
Schadensfall zeitnah entdeckt und entsprechend reagiert werden könne.
Nach Abschluss der
Diskussion fasste der Umweltausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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