30.11.2004 - 13 Sachstandsbericht über Gefährdungsabschätzung/D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zunächst unterstrich Herr Hilgers, die Bedeutung und den Umfang des Altlastenproblems im Bereich der ehemaligen Deponie Heckstraße und das daraus resultierende öffentliche Interesse. Nach einer ausführlichen Darstellung und Erläuterung der in der Vorlage zusammengefassten Ergebnisse durch Frau Dr. Frey-Wehrmann erläuterte Herr Hilgers die rechtliche Situation. Ein Handlungsbedarf bestehe insbesondere im Bereich 4. Die bisherigen, von Amtswegen durchgeführten Ermittlungen hätten ergeben, dass dieser offensichtlich ursächlich für die festgestellten Arsen-, Kupfer- und Quecksilberbelastungen sei. Im Hinblick auf die im Vortrag von Frau Dr. Frey-Wehrmann beschriebenen notwendigen drei Bohrungen müsse nun unter ordnungsrechtlichen Aspekten geprüft werden, wer hierzu herangezogen werden könne. Hierzu komme als Verursacher der Deponiebetreiber aber auch der Abfallerzeuger im Sinne einer Art Produkthaftung und nachrangig der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer in Betracht. Hinsichtlich des Abfallerzeugers hätten die bisherigen Ergebnisse allerdings nur erbracht, das „vermutlich“ die Glasschleifsande ursächlich seien. Damit sei die Frage des Abfallerzeugers derzeit nicht mit letzter Sicherheit geklärt. Für die Durchführungen der drei Bohrungen, die Analytik und die erforderlichen Gutachterleistungen würden voraussichtlich 60.000,00 Euro benötigt. Derzeit verhandele die Verwaltung mit den Beteiligten und möglichen Abfallerzeugern mit dem Ziel, dass sich alle an den zu erwartenden Kosten beteiligen. Hauptproblem dieser Verhandlung sei, dass alle Verhandlungsteilnehmer rechtliche Präjudizien vermeiden möchten. Sollte die Verhandlung zu keinem Ergebnis führen, müsse der Weg eines ordnungsbehördlichen Vorgehens gewählt werden.

 

Der weitere Zeitplan sehe vor, dass bei einer einvernehmlichen Verhandlungslösung mit den Arbeiten ab Frühjahr begonnen werden könne, sodass eine Aussage darüber, ob eine weitergehende Sanierungsuntersuchung erforderlich sei, voraussichtlich im Herbst getroffen werden könne.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Schulz, ob es im fraglichen Bereich Grundstücke mit privaten Brunnen gäbe erläuterte Frau Dr. Frey-Wehrmann, dass es hierzu im Brunnenkataster keine Einträge gäbe. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ungenehmigte und somit im Kataster nicht bekannte Brunnen existieren würden. Durch ausführliche Pressearbeit und Informationen der Bezirksvertretung gehe man aber davon aus, dass die betroffenen Anlieger umfangreich über die Problematik informiert seien.

 

Herr Blum fragte an, ob die Verwaltung – auch in finanzieller Hinsicht – einmal ein Worst-Case-Szenario durchgerechnet habe. Hierzu erläuterte Herr Hilgers, dass es bei Projekten dieser Größenordnung keinen Sinn mache, alle möglichen Szenarien im Vorfeld zu berechnen. Vielmehr müsse jeweils der nächste Schritt betrachtet werden. Technisch kämen in dem Falle, dass es zu einer Ausbreitung des Arsens und einer Sanierungserfordernis komme, Maßnahmen zur Grundwasserhaltung oder hydraulische Maßnahmen in Betracht. Dies müsse im gegebenen Fall dann untersucht werden.

 

Auf Frage von Herrn Alt-Küpers nach vergleichbaren Altlastenfällen erläuterte Frau Merkelbach-Stoppe, dass seit 1986 eine Reihe von Altablagerungen kontinuierlich untersucht würden. Hierzu gehörten alle bekannten Hausmülldeponien, in deren Bereich jeweils bis zu drei Grundwassermessstellen errichtet worden seien. Diese würden nach wie vor kontinuierlich beprobt und beobachtet, sodass ein Schadensfall zeitnah entdeckt und entsprechend reagiert werden könne.

 

Nach Abschluss der Diskussion fasste der Umweltausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:

 

 

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Beschluss:

 

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet um Unterrichtung über die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=960&selfaction=print