21.11.2019 - 11 NRW-Tarif (AVV)Fortschreibung Beförderungsbedin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Neumann gibt bezüglich Punkt 7.2 - Zahlungsmittel - zu bedenken, dass Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, hier soll aber kein Anspruch bestehen, mit Bargeld zu zahlen. Auf der anderen Seite könne man aber auch nicht überall mit Karte zahlen. Er bitte, das zu überarbeiten.

 

Frau Bünten berichtet, Arriva habe komplett auf bargeldloses Zahlen umgestellt. Das werde auch NRW weit angestrebt.

 

Herr Ferrari erklärt ergänzend, es gebe eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber, dass Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel sei.

 

Eine Frage der Frau Breuer beantwortet Frau Bünten.

 

Auf eine Frage der Frau Rhie, ob es eine Verpflichtung gibt, feste Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen, antwortet Herr Geulen, er werde den Hintergrund in Erfahrung bringen.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den der Vorlage beigefügten Ergänzungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 zu.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage