11.12.2019 - 11 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Aache...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Müller (CDU) bemängelt, dass der Oberbürgermeisterkandidat der SPD die Angelegenheit der Straßenausbaubeiträge bereits zum Wahlkampfthema gemacht habe.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) verweist darauf, dass der zur Entscheidung stehende Vorschlag „ „Interfraktionell“ und zwischen den Fraktionen und der Verwaltung erarbeitet wurde und im Hinblick auf die landesrechtliche Änderung die Bürgerschaft schon jetzt von der zu erwartenden Landesförderung auf Kosten des kommunalen Haushaltes partizipieren könne. Auch sie betont, dass es sich bei dieser Sache um kein Wahlkampfthema handelt.
Ratsherr Neumann (Grüne) sieht in der Vorlage ebenso einen guten Kompromiss, der es erlaube, gemeinsam die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren.
Ratsherr Deumens (Die Linke) bekundet, dass seine Fraktion immer für die Abschaffung der Anliegerbeiträge eingetreten sei, da es für sie zur Daseinsvorsorge gehöre, die steuerfinanziert werden sollte. Dem gemeinsamen Beschlussentwurf werde die Linke zustimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015.
Der Rat der Stadt Aachen fordert einstimmig die Verwaltung auf, in allen bislang nicht rechtskräftig abgerechneten Verfahren im Zuge der Anwendung der Billigkeitsprüfung einen Weg zu finden, um den Betroffenen eine Förderung in Höhe der zu erwartenden Landesförderung zukommen zu lassen.
Zudem beschließt der Rat der Stadt Aachen einstimmig, dass sich Verwaltung und zuständige Ausschüsse zeitnah nach der Änderung des Landesgesetzes mit strukturellen Anpassungen der Erhebungssatzung, insbesondere in Bezug auf den Aspekt „Nahmobilität", auseinandersetzen sollen.
Anlagen zur Vorlage
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82,9 kB
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Anlagen
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