19.12.2019 - 13 Bebauungsplan im Bereich zwischen Raafstraße, S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Für die Fraktion der Grünen gibt Herr Hucke zu Protokoll, dass der städtebauliche Entwurf, der diesem Bebauungsplan zugrunde liege, leider qualitativ nicht sehr hochwertig sei. Man habe hier keine innovativen Lösungen gefunden, der Flächenverbrauch sei insbesondere durch die Doppelhäuser zu hoch und das Quartiersparken sei zum Beispiel im südlichen Bereich besser gelöst worden. Letztlich müsse man feststellen, dass mehr Wohneinheiten und ein besserer Städtebau möglich wären.

 

Herr Allemand weist darauf hin, dass das Verfahren bei den Anwohner*innen viel Unruhe ausgelöst habe, hier sei nun eine gute Kommunikation erforderlich.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Schaffung des Planungsrechts für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie untergeordnet Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau

die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB für den Planbereich zwischen Raafstraße, Sanddornweg und Lichtenbuscher Weg im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=96680&selfaction=print