19.12.2019 - 8 Bebauungsplan Nr. 986 - Burggrafenstraße / Wies...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.)

 

 Auf Nachfrage von Herrn Allemand erläutert Frau Hildersperger kurz den Umgang mit den vorhandenen Bäumen im Bebauungsplangebiet.

 

Für die Fraktion der Grünen lobt Herr Hucke den Umgang mit den Stellplätzen in diesem Verfahren. Das Mobilitätskonzept sei beispielhaft in der Anwendung der Stellplatzsatzung, daher rege man an, dies in die Evaluierung aufzunehmen und zukünftig zur Regel zu machen.

 

Für die SPD-Fraktion beurteilt auch Herr Plum das Mobilitätskonzept sehr positiv. Angesichts des dringenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum sei es nun wichtig, das Verfahren zügig zu Ende zu bringen und mit dem Wohnungsbau zu beginnen. Dazu wolle man heute dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte vorgenommenen Modifizierung zustimmen.

 

Für die Fraktion Die Linke signalisiert auch Herr Beus Zustimmung. Das Mobilitätskonzept unterstütze man sehr, gerade in diesem Bereich sei Innovation dringend von Nöten.

 

Frau Burgdorff berichtet, dass man sich zur Umsetzung des Mobilitätskonzepts in intensiven Diskussionen mit verschiedenen möglichen Betreibern der gemeinsamen Mobilstation befinde. Man betrachte dies als Modellprojekt und sei zuversichtlich, eine gute Lösung für das Management zu finden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-          Im Bereich WA 1 und 2 wird der Bereich mit der Höhe 165,00 NHN um 2,5 m nach Süden erweitert.

-          Die Flächen für Stellplätze werden als Fläche für Gemeinschaftsstellplätze festgesetzt

Weiterhin empfiehlt er, die Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wie folgt zu ergänzen:

-          Im Bereich WA 2 dürfen bei der Ermittlung der Geschossflächen die Flächen von Stellplätzen in Gebäuden unberücksichtigt bleiben.

-          Im Bereich WA 1 dürfen bei der Ermittlung der Grundstücksfläche Flächenanteile an außerhalb des Baugrundstückes festgesetzten Gemeinschaftsstellplätzen, die innerhalb des Plangebietes liegen, hinzugerechnet werden.

-          Die Stellplatzsatzung der Stadt Aachen wird im Bebauungsplan inhaltlich umgesetzt. Die Schriftlichen Festsetzungen werden durch Festsetzungen zur Anzahl und Herstellung der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze ergänzt.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den geänderten und ergänzten Bebauungsplan Nr. 986 - Burggrafenstraße / Wiesental - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage