14.01.2020 - 7 Haushaltsplanberatungen 2020

Beschluss:
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Beratung

Frau Grehling informiert den Ausschuss - ergänzend zu den einleitenden Informationen bei den Mitteilungen und Berichten (öffentlicher Teil) - über die Gewerbesteuer, welche eine tragende Säule im städtischen Haushalt darstelle und im Zuge der Haushaltsplanberatungen in den Vorjahren des Öfteren noch angepasst wurde. Einer solchen möglichen Anpassung liege ein regelmäßiges Controlling zugrunde, um zu ermitteln, ob es einen Spielraum für die Anpassung der Gewerbesteuer gebe. Im Zuge dieser Überprüfung für das Jahr 2020 sei festgestellt worden, dass eine Soll-Stellung zu verzeichnen sei, die unter dem Niveau des Vorjahres liege. Im Jahr 2019 lag die Gewebesteuer zum Jahresauftakt bei 162,8 Mio. €, zum Jahresende 2019 werde in der Ergebnisrechnung bei der Gewerbesteuer, unter Berücksichtigung eines noch zu bereinigenden Betrags in Höhe von 5 Mio. €, mit einem Ertrag in Höhe von rund 201 Mio. € ausgegangen. Zum Jahresauftakt 2020 sei hingegen nur der vergleichsweise geringere Wert von 146,9 Mio. € zum Soll gestellt. Dieser niedrige Sollwert sei eher vergleichbar mit den Jahren 2014 und 2015. In den beiden Jahren hätten die Ergebnisse zum Jahresabschluss in Höhe von 166,8 Mio. € (2014) bzw. 158,7 Mio. € (2015) jeweils deutlich unter dem in der Haushaltsplanung 2020 zu Grunde gelegten Ansatz (201,4 Mio. €) gelegen. Allerdings seien in den Jahressollstellungen 2020 wohl bereits sonst im Vorjahr noch unterjährig zu verbuchende Abgänge berücksichtigt.

In den ersten Tagen des Jahres 2020 konnten sich die Zahlen etwas erholen (153,1 Mio. € zum 06.01.2020), überproportionale Zugänge konnten jedoch noch nicht verzeichnet werden, so dass die Feststellung bleibe, dass sich das Jahr hinsichtlich der Jahres-Sollstellung deutlich unter den Vorjahren bewege. Die Hoffnung für 2020 bestünde darin, dass die Stadt Aachen den Grundsockel in Bezug auf das Jahresergebnis um rund 200 Mio. €, der sich in der Zeit seit 2017 entwickelt habe, halten könne.

Frau Grehling erläutert, dass sie trotz der vorgestellten Zahlen zum Jahresbeginn 2020 bereit sei, vor dem Hintergrund, dass die Haushaltsansätze im Vergleich zur Vorjahresplanung bereits deutlich nach unten korrigiert wurden, den gegenwärtigen Haushaltsansatz in Höhe von 201,4 Mio. € zu halten. Immerhin seien bereits zum Entwurf des Haushalts 2020 entgegen der Erwartung, die sich aus der Haushaltsplanung 2019 abgeleitet hatte, die Ansätze für die Jahre 2020 bis 2022 jeweils um 13 bis 14 Mio. € reduziert worden. Frau Grehling erläutert, dass für das Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Jahres-Sollstellung, der Korrektur aus der Vorjahresplanung in Höhe von ca. 14. Mio. € und des Spitzensollertrags im unterjährigen Verlauf 2019 eine Erwartungshaltung in Höhe von rund 200 Mio. € angenommen werde. Für die Mittelfristplanung werde weiterhin von einem Wachstum anhand der Orientierungsdaten des Landes ausgegangen, ein „negatives Wirtschaftswachstum“ werde weiterhin ausgeschlossen.

Aus all diesen Erläuterungen folge, dass kein Handlungsspielraum gegeben sei, die Erwartungshaltung nach oben zu setzen, sondern der gegenwärtige Ansatz die höchste Erwartungshaltung darstelle.

Im Sinne des Defizitrisikos gemäß GPA-Bericht dürfe die hohe Erwartungshaltung bei den Erträgen, insbesondere aus der Gewerbesteuer, nicht mit einem entsprechend risikobehafteten Ausgabeverhalten verknüpft werden. Es bleibe das Risiko, dass die der Haushaltsplanung zu Grunde gelegte Erwartungshaltung bei den Steuererträgen sich im Jahresverlauf nicht halten lassen werde. 

 

Hinsichtlich der Aufwendungen im städtischen Haushalt teile Frau Grehling die Einschätzung der IHK hinsichtlich einer möglichen Aufgabenreduzierung für eine Kommune mit der Größe Aachens nicht, aber die mit den Aufgaben zu verknüpfenden Aufwendungen müssten hinsichtlich ihrer Realitätsnähe überprüft werden. Vor dem Hintergrund seien im Zuge der Haushaltsplanberatungen des Finanzausschusses insbesondere zwei Beschlüsse der Bezirksvertretung Richterich und - sich anschließend - des Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gesondert zu behandeln:  Park Schloss Schönau und Baumpflanzungen im Stadtgebiet.

Des Weiteren führt Frau Grehling zum Thema „Digitaler Reiseführer“ beim aachen tourist service (ats) aus. Ein Förderbescheid stehe zum Thema Digitaler Reiseführer noch aus, jedoch liegt bereits der Hin-weis vor, dass die Förderung sehr viel geringer ausfalle als geplant, was eine Verdopplung des Eigenanteils zur Folge hätte. Vor dem Hintergrund sei eine beihilferechtliche Prüfung unumgänglich geworden. Die rechtliche Klärung konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht schlussendlich erfolgen, so dass von Seiten der Kämmerin vorgesehen sei, die im Rahmen der Veränderungsnachweisung in den Haushalt eingestellte Aufwandsposition für den Digitalen Reiseführer in Höhe von 120.000 € im Haushalt zu belassen, jedoch bis zur endgültigen juristischen Klärung offener Rechtsfragen mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Für Baumpflanzungen in der Innenstadt liege für den Haushalt 2020 ein Ansatz in Höhe von 250.000 € vor. Bei den Baumpflanzungen im Stadtgebiet sei zum Entwurfsstand kein Ansatz für das Jahr 2020 vorgesehen, dieser wurde jedoch in der Veränderungsnachweisung durch einen Beschluss im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in Höhe von 200.000 € aufgenommen. Diesbezüglich verweist Frau Grehling auf die Vorjahresergebnisse einzelner Haushaltspositionen, die letztlich dazu geführt hätten, dass gerade dieser Ansatz für Baumpflanzungen im Stadtgebiet für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplanentwurf hätte gekürzt werden können. Gestützt werde dies durch die Feststellung, dass bei einer Ermächtigungsübertragung der noch vorhandenen Mittel aus 2019 im Jahr 2020 ein Gesamtansatz von fast 500.000 € für Baumpflanzungen zur Verfügung stehe, wobei verfügbare Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 150.000 € sowie der daneben bestehende Ansatz in Höhe von 250.000 € bei den Baumpflanzungen in der Innenstadt hier noch gar nicht mit eingerechnet seien. Dem gegenüber stünden für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 jedoch nur angeordnete Mittel in sehr viel geringerem Umfang (von etwa 70.000 bzw. 51.000 €), so dass unter den jetzigen Voraussetzungen nicht zu erwarten sei, dass die Haushaltsansätze gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sich realistisch in konkrete Maßnahmen umsetzen lassen, sondern vielmehr zu einer unnötigen Belastung des Haushalts führen würden. Frau Grehling führt aus, dass es vielmehr sinnvoller sei, gerade vor dem Hintergrund von begrenzten Baumpflanzperioden und Personalverfügbarkeit, vorhandene Rückstände abzuarbeiten, was durch die Ansätze aus Ermächtigungsübertragungen hinreichend gesichert sei.

 

Ratsherr Pilgram kündigt in Bezug auf die Baumplanzungen einen Antrag der Fraktion Grüne an, welcher für Neu- und Ersatzpflanzungen einen Ansatz von 400.000 € pro Jahr im Haushalt vorsehe. Ratsherr Pilgram zeigt Verständnis für die Vorgehensweise der Kämmerin, verweist aber auf die politische Bedeutung des Themas und darauf, dass es der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln sei, dass Ansätze für Baumpflanzungen im Stadtgebiet gekürzt werden. Aus seiner Sicht müsse auch entgegen einer realistischen Umsetzungsmöglichkeit ein Signal gesetzt werden, um die Bedeutung der Baumpflanzungen als zentrales Thema für den Klimaschutz zum Ausdruck zu bringen.

 

Herr Wiezorek, Fachbereichsleiter Umwelt der Stadt Aachen, betont die Wichtigkeit des Themas, nimmt jedoch auch Stellung zur Problematik Flächen- und Personalverfügbarkeit. Er unterstützt die Ansicht von Frau Grehling, dass aufgrund der fehlenden Umsetzungsmöglichkeiten eine Erhöhung des Ansatzes nicht zielführend wäre. Zurzeit lasse sich aus Sicht der Fachverwaltung nicht eindeutig sagen, wie viele Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können. Herr Wiezorek verweist auf Stellenbesetzungen im Laufe des Jahres 2020, die dann in der Folge und somit frühestens ab Ende des Jahres zu einer schnelleren Umsetzung von Baumpflanzungsmaßnahmen führen könnten. Er bestätigt, dass aus Sicht der Verwaltung die Mittel, die sich aus einer Ermächtigungsübertragung aus Vorjahren ergeben, ausreichend seien, wenn auch der Beschluss im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz anders ausgefallen sei. Dieser könnte jedenfalls aus seiner fachlichen Sicht aufgrund der genannten Faktoren nicht umgesetzt werden.

 

Ratsherr Schmidt-Ott richtet die Aufmerksamkeit auf den Haushalt insgesamt, welcher die Besonderheit der Ausgeglichenheit aufweist. Er verweist auf die von Frau Grehling detailliert ausgeführten Risiken in Bezug auf die Gewerbesteuer, so dass bei den Haushaltsplanberatungen Vorsicht geboten sei. Der Überschuss führe zu dem Umstand, dass der Haushalt in diesem Jahr nicht genehmigungs- sondern nur anzeigepflichtig sei, so dass Vorteile mit der schneller zu erreichenden Rechtskraft bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen möglich seien. Die Zielsetzung mehr Bäume zu pflanzen stehe nicht im Widerspruch zur Reduktion der 200.000 €. Ungeachtet dessen sollen so viele Bäume gepflanzt werden wie möglich unter den genannten Voraussetzungen. Er betont, dass es nicht am Geld scheitern solle und nach entsprechender Meldung der Fachverwaltung auch unterjährig noch Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Haushaltsansatz solle jedoch realistisch eingeplant werden. In dem Zusammenhang verweist er auch auf den Beschluss, zwei weitere Stellen für Baumpflanzungen einzurichten, was als wirksame Maßnahme anzusehen sei.

 

Ratsherr Deumens gibt der Verwaltung und den Ausführungen von Frau Grehling und Herrn Wiezorek Recht, betont jedoch, dass mit dem Beschlussvorschlag, den auch die Fraktion Die Linke im Fachausschuss eingebracht habe, der politische Wille zum Ausdruck gebracht werden solle, möglichst viele Bäume pflanzen zu lassen. Er sieht Baumpflanzungen als Synonym für Umweltschutz und einen entsprechend hohen Ansatz als Ansporn für die Verwaltung für schnelle Handlungsfähigkeit.

 

Ratsherr Linden stimmt Ratsherrn Schmidt-Ott zu und verweist auf den gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD. Zu den Ausführungen der Verwaltung regt Ratsherr Linden bezüglich des Digitalen Reiseführers eine (einmalige) Erhöhung des allgemeinen Betriebskostenzuschusses an. Bezüglich der Baumpflanzungen betont er, dass das Signal und der politische Willen durch die geschaffenen Stellen und die Übertragung der Ermächtigungen aus Vorjahren sehr deutlich zum Ausdruck gebracht würden. Er regt für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz eine regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung der Maßnahmen an.

 

Ratsherr Teuku macht den Vorschlag zusätzlich Personalkosten einzustellen beziehungsweise stellt die Frage, wie viel mehr an zusätzlichem Personal benötigt werde, um die 400.000 € laut Beschlussvorschlag der Grünen für Baumpflanzungen auch umsetzen zu können.

 

Herr Wiezorek weist darauf hin, dass Personalbeschaffung Zeit brauche. Die zwei beschlossenen Stellen könnten - nach erfolgter Besetzung - zum Ende des Jahres erst wirken. Er erläutert, dass die Stellen zur Vorbereitung von Ausschreibungen vorgesehen seien und zur Ermittlung, wo Pflanzungen überhaupt vorgenommen werden können. Im Innenstadtkonzept etwa erfordert die Pflanzung von Bäumen die entsprechende Planungskompetenz, was durch die Schaffung der Stellen erreicht werden solle.

Ferner begrüßt Herr Wiezorek den Vorschlag der unterjährigen Berichterstattung im Fachausschuss über erreichte Ziele und Defizite. Erst gegen Ende des Jahres könne eine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, was unter dann deutlich verbesserten Rahmenbedingungen überhaupt leistbar sei. Bis dahin sei keine seriöse Aussage, was umgesetzt werden kann, möglich, sondern Zielsetzung erstmal die vorhandenen Mittel aus Ermächtigungsübertragungen abzuarbeiten.

In Bezug auf die Frage von Ratsherrn Teuku hinsichtlich der Flächen verweist Herr Wiezorek darauf, dass bei vorhandenen Projekten sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht worden seien. Bäume könnten schon ab 500 € pro Stück gepflanzt werden. Müsste jedoch eine Baumscheibe neu angelegt werden, so könnten die Kosten auch bis zu 10.000 € betragen. Insgesamt könne aber nicht gefolgert werden, dass bei einer Umsetzung des 10-fachen Haushaltsvolumens gegenüber dem Status quo auch die benötigten Flächen um denselben Faktor steigen würden.

 

Zum Thema ats äußert Ratsherr Teuku Verständnis für die bestehenden rechtlichen Bedenken, hebt jedoch die Bedeutung des digitalen Reiseführers als Mehrwert für den Tourismus hervor.

 

Ratsherr Pilgram bemängelt zum Thema Baumpflanzungen die fehlende Umsetzung der Verwaltung in der Vergangenheit, ohne dass entsprechende Signale gegeben worden wären. Indikator dafür sei gerade die hohe Zahl an Ermächtigungsübertragungen. Er verweist hinsichtlich des Beschlusses im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz auf die dort vorhandene Kompetenz und die politische Absicht, die mit dem Beschluss zum Ausdruck gebracht werden sollte. Ratsherr Pilgram bringt den alternativen Beschlussvorschlag ins Gespräch den Ansatz für Baumpflanzungen in 2020 gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz zu belassen, aber in der Mittelfristplanung einen Ansatz von 400.000 € pro Jahr vorzusehen.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Plum betont, dass ein politisches Votum für mehr Mittel nach Hinweis aus der Verwaltung in den nächstjährigen Haushaltsplanberatungen erfolgen könne, dafür zu diesem Zeitpunkt jedoch noch kein Bedarf bestehe.

 

Frau Grehling betont, dass beim Thema ats/Digitaler Reiseführer keinesfalls beihilferechtliche Regelungen umlaufen werden dürften. So lange der Digitale Reiseführer eine Buchungsmöglichkeit für Übernachtungen (mit Provision) beinhalte, werde die Gewährung von öffentlichen Geldern für dieses Projekt als Wettbewerbsvorteil gewertet. Ein Umweg über die Erhöhung des allgemeinen Betriebskostenzuschuss sei, nach derzeitigem Kenntnisstand, nicht möglich.

 

Ratsherr Linden weist auf die Gefahr hin, dass das Projekt möglicherweise gar nicht umgesetzt werde und bittet zwecks Prüfung zur Stärkung der digitalen Kompetenz um einmalige Erhöhung des Zuschusses.

 

Frau Grehling erläutert, dass die umfangreiche Prüfung des Sachverhalts bereits laufe. Durch die Beibehaltung des Ansatzes im Haushalt - mit dem entsprechenden Sperrvermerk - werde zum Ausdruck gebracht, dass nach erfolgter juristischer Aufklärung hinsichtlich des Beihilferechts und der damit hoffentlich verbundenen Feststellung, dass dem ats kein Wettbewerbsvorteil entsteht, der Ansatz auch ausgezahlt werden solle. Es bestehe jedenfalls kein Interesse, das Projekt zu beenden. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sei  jedoch keine Grundlage zur Auszahlung des Betrags gegeben.

 

Frau Grehling äußert Verständnis bezüglich der Äußerungen zur politischen Bedeutung der Baumpflan-zungen. Die Wichtigkeit fände sich jedoch bereits im Haushaltsplan wieder, zum Ausdruck gebracht durch die beschlossene Personalaufstockung sowie der Bereitschaft die Ermächtigungen aus Vorjahren in das 2020 zu übertragen.

Der ausgeglichene Haushalt im Ergebnisplan ermögliche erstmals eine Nettoneuverschuldung von fast 8 Mio. €. Darüber hinaus gibt Frau Grehling zu bedenken, dass eine Reduzierung des Überschusses eventuell ein längeres Anzeigeverfahren zur Folge haben könne. Die Grundlagen für Baumpflanzungen seien aufgrund der getroffenen Maßnahmen aus finanzieller Sicht gegeben.

 

Ratsherr Deumens schließt sich den Ausführungen von Frau Grehling zum ats/Digitaler Reiseführer an. Er erinnert in Bezug auf Baumpflanzungen an das in der Vergangenheit formulierte Ziel von 10.000 neuen Bäumen und fragt, ob diese Zielsetzung unter verbesserten Voraussetzungen und Einbeziehung der zwei neuen Stellen erreichbar sei.

 

Herr Wiezorek betont, dass die Zahl von 10.000 neuen Bäumen als Signal für massive Aktivität bei der Pflanzung von Bäumen zu verstehen sei.

 

Ratsherr Schmidt-Ott sieht die Bedeutung der Baumpflanzung durch die Schaffung von zwei Stellen gegeben und verweist auf die Möglichkeit der Fachverwaltung Hinweise zu geben, wo Baumscheiben vorhanden sind und Bäume gepflanzt werden können.

 

Baumpflanzungen (Beschlussvorschlag Grüne)

Es wird in der Folge über den (abgeänderten) Beschlussvorschlag der Grünen zu Neu- und Ersatzpflanzungen abgestimmt, der einen Ansatz in Höhe von 200.000 € für Baumpflanzungen im Stadtgebiet im Jahr 2020 (entsprechend des Beschlusses im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz) sowie von Planwerten in Höhe von 400.000 € pro Jahr in den Jahren 2021 bis 2023 vorsieht.

Der Beschlussvorschlag wird bei 3 Zustimmungen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Baumpflanzungen (Beschlussvorschlag GroKo)

Es wird abgestimmt, bei den Baumpflanzungen den Entwurfsstand wiederherzustellen, d.h. Ansatz im Jahr 2020 von 0 € aufgrund der hohen Ermächtigungsübertragung sowie jeweils 200.000 € pro Jahr in der Mittelfristplanung.

Der Beschlussvorschlag wird bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

 

Zum Thema Park Schloss Schönau berichtet Frau Grehling, dass ein Konzept vorliege, jedoch die Pla-nung noch nicht in ausreichender Tiefe gegeben sei. Daher seien von Seiten der Verwaltung auch keine Mittel in den Haushalt eingebracht worden. Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, welcher einen Ansatz in Höhe von 135.000 € im Jahr 2020 vorsehe, sei aufgrund der fehlenden Planungstiefe somit nicht umsetzungsfähig. Die Mittel könnten nicht im Jahr 2020 verausgabt werden. Es stellt sich daher die Frage, wie viel Planungsmittel die Fachverwaltung benötige, um die Planung der Maßnahme in 2020 gewährleisten zu können.

 

Herr Wiezorek erläutert, dass von Seiten der Verwaltung keine Einplanung erfolgt sei, da aufgrund anderer Prioritätensetzung eine Verwendung der Mittel zur Umsetzung des Park Schloss Schönau im Jahr 2020 nicht möglich gewesen wäre. Da die Planung überwiegend mit eigenem Personal durchgeführt werden solle, nennt Herr Wiezorek Planungskosten in Höhe von 30.000 € als ausreichend.

 

Park Schloss Schönau (Beschlussvorschlag GroKo)

Ratsherr Schmidt-Ott folgt den Ausführungen von Herrn Wiezorek und formuliert für den entsprechenden Beschlussvorschlag die Mittel in Höhe von 135.000 auf 30.000 (Planungsmittel) zu reduzieren.

Der Beschlussvorschlag wird ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Plum regt auch im Zusammenhang mit dem Park Schloss Schönau eine Evaluierung im laufenden Jahr mit entsprechender Berichterstattung im Fachausschuss an.

 

Vor den weiteren Abstimmungen über vorliegende Beschlussvorschläge weist Frau Grehling daraufhin, dass die Bezuschussung der E.V.A. durch die Stadt Aachen nicht Bestandteil der Veränderungs-nachweisung sei. Sehr wohl sei die Frage des Finanzierungskonzepts zur Sicherung des hälftigen Eigenkapitals der E.V.A. jedoch von besonderer Bedeutung. Der Finanzbedarf der E.V.A. aus der dortigen Wirtschaftsplanung sehe Mehraufwendungen bei der Stadt Aachen gegenüber den im Haushalt verankerten Werten in Höhe von ca. 14 Mio. € vor, insbesondere aus dem Mehrbedarf für die Altersvorsorgeregelungen nach BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz). Es werde beabsichtigt, den im Haushaltsplan 2019 eingeplanten Zuschuss in Höhe von ca. 12,1 Mio. € als freiwillige vorgezogene Leistung an die E.V.A. auszuzahlen sowie einen Teil des erwarteten Jahresüberschuss 2019 zur Bildung einer Rückstellung in etwa in Höhe der o.g. 14 Mio. € zu verwenden, so dass die Bezuschussung in der jetzigen Haushaltsplanung gegenüber dem Entwurfsstand unverändert bleiben könne. Diese von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise sei gegenwärtig noch in Abstimmung mit der Bezirksregierung, was aufgrund von Krankheit und Urlaub auf Seite der Genehmigungsbehörde noch nicht abgeschlossen werden konnte. Eine kurzfristige Klärung werde angestrebt.

 

Ferner weist Frau Grehling auf Anpassungen im aktuellen Förderbescheid beim Projekt „ALigN“ hin, wobei die geänderten Auszahlungen und Aufwendungen deckungsgleich mit korrespondierenden Einzahlungen und Erträgen und somit haushaltsneutral seien.

 

Die Einrichtungen von Stellen, die in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 16.01.2020 noch zu beraten seien, seien teilweise wertmäßig Bestandteil der Veränderungsnachweisung. Dies betrifft:

 acht Vollzeitstellen im FB 61 sowie eine Vollzeitstelle im FB 36 für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Radentscheid“

 zwei befristete Stellen im FB 37 für das Projekt „Virtual Disaster“.

 

Noch nicht in der Veränderungsnachweisung erfasst seien:

 eine befristete Stelle im FB 45 für die Planung im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von G9 an Gymnasien

 eine Vollzeitstelle im FB 23 für das strategische Immobilienmanagement

 zwei Vollzeitstellen im FB 14 zur Durchführung von IT-Prüfungen in Folge der Fusion des Zweckverbandes civitec mit der regio iT

 eine halbe Projektstelle im FB 36 für die Durchführung des Projekts „FLIP“.

Entsprechend sei der vorliegende Beschlussvorschlag ergänzt.

 

Ratsherr Teuku erbittet für die nächste Sitzung im nicht-öffentlichen Teil eine Übersicht über die geleisteten Zuschusszahlungen an die E.V.A. sowie über die Zinsentwicklungen bei den Pensionsrückstellungen des Konzerns.

 

Es folgen die (weiteren) Beschlussvorschläge der Fraktion Grüne, die von den Ratsherren Fischer und Pilgram vorgestellt werden und über die einzeln abgestimmt werden.

 

1. Maßnahmen Beschleunigung ÖPNV-Maßnahmen - Busspuren auf Ein- und Ausfallstraßen

Ratsherr Fischer erklärt, dass mit der Maßnahme der ÖPNV in Aachen, auch unter Berücksichtigung der luftklimatischen Probleme, attraktiver gestaltet werden solle.

Frau Grehling fragt nach, ob die Maßnahme konsumtiv oder investiv vorgesehen sei und ob es sich um ein neues Maßnahmenpaket handele oder ohnehin im Haushalt verankerte Maßnahmen intensiviert werden sollen, was sich nicht final aufklären lasse.

Der Beschlussvorschlag wird bei 4 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.

 

2. Bahnhof West - städtebauliche Rahmenplanung / Knotenpunkt ÖPNV

Ratsherr Fischer erläutert, dass Planungsmittel für eine Rahmenplanung für das Bahnhofsumfeld Aachen West eingestellt werden sollten. Der Republikplatz solle - auch vor dem Hintergrund der Entwicklung des Campus West - zu einem ÖPNV-Knotenpunkt umgestaltet werden, der eine oberirdische Übergangsmöglichkeit zwischen Bus und Zug vorsehe. Ferner solle ein Fernbushaltepunkt mit entsprechender Infrastruktur errichtet werden.

Der Beschlussvorschlag wird bei 3 Zustimmungen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

3. ISEK Forst/Schönforst/Driescher Hof

Ratsherr Pilgram erläutert, dass für die genannten Stadtviertel ein integratives städtebauliches Entwicklungskonzept beantragt werden solle. Die Maßnahme sei konsumtiv vorgesehen (Vorbereitung Antragstellung), hätte aber auch Investitionsmaßnahmen zur Folge.

Der Beschlussvorschlag wird bei 5 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.

 

4. Sanierung Spielplatz Stettiner Straße

Die Investitionsmaßnahme ist zum Teil auch im Zusammenhang mit dem v. g. Beschlussvorschlag zu sehen.

Der Beschlussvorschlag wird bei 4 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.

 

5. Instandhaltung sowie barrierefreie und energetische Sanierung Welthaus

Ratsherr Pilgram erläutert, dass hinsichtlich der energetischen Sanierung des Welthauses ein Antrag im Personal- und Verwaltungsausschuss gestellt wurde, dieser jedoch aufgrund der angeblichen Nicht-Zuständigkeit dort nicht behandelt worden sei. Tatsächlich sei die Zuständigkeit des Ausschuss jedoch gegeben. Die geplante Barrierefreiheit werde angegangen. Beim Beschlussvorschlag gehe es um die energetische Sanierung des Gebäudes, die aus Sicht von Ratsherrn Pilgram möglich und notwendig sei, da das Gebäude nicht den heutigen energetischen Standards entspräche.

 

Frau Grehling verweist in diesem Zusammenhang auf die Beratung eines Antrags der Linken im Be-triebsausschuss Gebäudemanagement am 26.11.2019. Das Welthaus befinde sich im Sondervermögen des Gebäudemanagements. Eine energetische Sanierung werde gemäß Beschlussvorschlag in der zugehörigen Vorlage aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt, da für eine energetische Sanierung des Objekts Kosten von mindestens 400.000 € veranschlagt werden müssten, die Kosteneinsparungen jedoch nur bei 2.700 € pro Jahr lägen. Frau Grehling weist darauf hin, dass bereits im Jahr 2004 die Kaltmiete durch einen politischen Beschluss in Höhe der durch einen Fensteraustausch (aufgrund Denkmalschutz nicht möglich) erzielbaren Energieeinsparung von 2,56 €/m² auf 2,19 €/m² reduziert worden seien. Hinsichtlich der Möglichkeit zur Schaffung von Barrierefreiheit sollten zunächst Kosten ermittelt und für die Haushaltsplanung 2021 entsprechende Mittel angemeldet werden.

 

Ratsherr Pilgram erläutert, dass es im genannten Betriebsausschuss zwar zu einem entsprechenden Beschluss gekommen sei, dieser jedoch aus seiner Sicht strittig sei. Er bezeichnet die Einschätzung der Fachverwaltung als nicht zutreffend, des Weiteren wäre die Einplanung von Mitteln zur energetischen Sanierung ein Zeichen, um die Bedeutung der Einrichtung hervorzuheben.

 

Ratsherr Deumens bekräftigt, dass die Ausführungen der Verwaltung zur energetischen Sanierung nicht überzeugend gewesen seien.

 

Ratsherr Linden weist daraufhin, dass die Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereits beschlossen seien. Ein neuer Antrag hinsichtlich der energetischen Sanierung wäre aus seiner Sicht über den Fachausschuss einzureichen, der bereits zu dem Ergebnis gekommen sei, dass diese aus baustatischen Gründen ineffektiv sei. Keinesfalls sei es seriös im Finanzausschuss einen Beschlussvorschlag über die Einbringung von finanziellen Mitteln einzubringen, obwohl die Fachverwaltung zu genannter Einschätzung gekommen sei.

 

Ratsherr Pilgram betont, dass es beim Antrag um die energetische Sanierung gehe, auch wenn die Haushaltsstelle auch die barrierefreie Umgestaltung beinhalte. Das diese umgesetzt werden solle, sei bereits ein Fortschritt. Hinsichtlich der energetischen Sanierung bleibe Ratsherr Pilgram bei seiner Ein-schätzung, dass diese bauphysikalisch lösbar sei.

Der Beschlussvorschlag wird bei 4 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.

 

6. Pilotprojekt IT-Hausmeister*innen an Schulen

Bei diesem (investiven) Beschlussvorschlag geht es um die Idee, Lehrer bei IT-Aufgaben zu entlasten.

Der Beschlussvorschlag wird bei 2 Zustimmungen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

7. Neu- und Ersatzpflanzungen

Über diesen Antrag (Baumpflanzungen) wurde bereits abgestimmt.

 

8. Förderung Gemeinwohlökonomie in Aachen

Bei diesem Antrag gehe es um die Gemeinwohlorientierung der Wirtschaft in Aachen, die von der reinen Kapital- und Gewinnmaximierung abweichen soll. Die Idee fände gemäß Ausführung der Grünen immer mehr Anklang bei Kommunalbetrieben und der Wirtschaft und solle von der Stadt Aachen im Sinne einer Anschubfinanzierung angekurbelt werden.

Ratsherr Teuku weist darauf hin, dass das Thema im Jahr 2020 vom Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft thematisiert werden solle.

Der Beschlussvorschlag wird bei 3 Zustimmungen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

9. Städtisches Wohnbauprogramm

Ratsherr Pilgram erläutert, dass mit dem Antrag der kommunale Wohnungsbau gefördert werden solle.

Der Beschlussvorschlag wird bei 4 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.

 

In der Folge wird über einen Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke beraten. Ratsherr Deumens er-läutert, dass - auch vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Entwicklung der Gewerbesteuererträge - eine zusätzliche Stelle zur Begleitung von Betriebsprüfungen des Finanzamts einzurichten sei. Ziel der vorgeschlagenen Stelleneinrichtung sei die Erhöhung der Erträge aus der Gewerbesteuer, die gleichzeitig die entstehenden (Personal-) Aufwendungen decken könnten. Frau Grehling berichtet, dass sich die Einrichtung der ersten Stelle bewährt habe. Sie sei jedoch unschlüssig, ob für anstehende Prüfungen der Bedarf für eine zweite Stelle gegeben sei.

 

Herr Hermanns berichtet, dass der Effekt der Stelleinrichtung, also die objektive Bewertung des Finanzamts bei Steuerprüfungen, bereits eingetreten sei, aber nach gegenwärtiger Einschätzung ein zusätzlicher Effekt durch die Einrichtung einer zweiten Stelle eher nicht zu erwarten sei.

Ratsherr Schmidt-Ott regt für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses einen Bericht an, dem eine Diskussion über das Thema mit den dann vorliegenden Informationen folgen könnte.

 

Dem stimmt Ratsherr Deumens zu, hält den Beschlussvorschlag zur Abstimmung jedoch aufrecht.

Der Beschlussvorschlag wird bei 4 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Abschließend zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplanberatungen wird der - erweiterte - gemeinsame Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD zur Abstimmung gebracht. Dieser wird ergänzt durch die vorgestellten Stellenplanbesetzungen, die in Teilen noch nicht Bestandteil der Veränderungsnachweisung sind (vorbehaltlicher Empfehlungsbeschluss vor Beratung im Personal- und Verwaltungsausschuss) sowie der haushaltsneutralen Verlagerung beim Projekt ALigN. Dies habe laut Herrn Kind den Vorteil, dass zum Rat am 22.01.2020 bereits alle aktuellen Unterlagen (v.a. Haushaltssatzung) vorlägen. Über die Maßnahmen „Baumpflanzungen“ und „Park Schloss Schönau“ wurde bereits abgestimmt.

 

Ratsherr Pilgram äußert Kritik an der Formulierung des Beschlussvorschlags, insbesondere an der be-sonderen Erwähnung der Bestätigung der Erhöhung des Zuschusses an den Kulturbetrieb aufgrund der Erhöhung der KASTE-Mittel, da die Grünen einer solchen Erhöhung grundsätzlich auch zustimmen würden, den Beschlussvorschlag der GroKo im Gesamten aber ablehnen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich mit fünf Gegenstimmen dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2020 unter Einbeziehung:

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2020

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen:

2.1. Bestätigung der Erhöhung des Zuschusses an den Kulturbetrieb aufgrund der Erhöhung der KASTE-Mittel im Wirtschaftsplan auf 600.000 Euro.

2.2. Bestätigung der Erhöhung des Zuschusses an den Kulturbetrieb aufgrund der Ein-richtung eines einmaligen Ausstellungssonderbudgets für das Ludwig-Forum im Wirt-schaftsplan in Höhe von 50.000 Euro. Die Auszahlung dieses Ansatzes wird bis zur Be-setzung der Stelle der Leitung des Ludwig-Forums gesperrt.

2.3. Bestätigung der Verschiebung der Mittel für „Vaals Grenze“ mit 25.000 Euro in ein neues konsumtives PSP-Element in Produkt 090101 zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs.

2.4. Rücknahme der im Rahmen der Veränderungsnachweisung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschlossenen Erhöhung der Mittel für Baumplanzungen im Stadtgebiet um 200.000 Euro im Jahr 2020.

2.5. Anpassung der im Rahmen der Veränderungsnachweisung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschlossenen Einstellung von Mitteln für den Park Schloss Schönau von 135.000 Euro auf 30.000 Euro im Jahr 2020.

2.6. Die neutrale Einplanung zusätzlicher investiver sowie konsumtiver Mittel im Rahmen des Projektes „ALigN“.

2.7. Die Auswirkungen der noch im Rat zu beschließenden Einrichtungen von acht Voll-zeitstellen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) sowie von einer Vollzeitstelle im Fachbereich Umwelt (FB 36) für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Folge des Bürgerbegehrens „Radentscheid Aachen“, der befristeten Stellen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von G 9 an den Gymnasien, einer Vollzeitstelle im Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) für das strategische Immobilienmanagement zur zielgerichteten Aktivierung städtischer Flächenpotentiale, von zwei Vollzeitstellen im Fachbereich Rechnungsprüfung zur Durchführung von IT-Prüfungen infolge der Fusion des Zweckverbandes civitec mit der regio iT, einer halben Projektstelle im Fachbereich Umwelt (FB 36) für die Durchführung des Projekts „FLIP – Förderung der Lebensqualität von Insekten und Menschen durch perfekte Wiesenwelten“ und von zwei befristeten Stellen im Fachbereich Feuerwehr (FB 37) für das Förderprojekt „VirtualDisaster“.

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=96886&selfaction=print