29.01.2020 - 4 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Weise fragt nach, ob es in dem genannten Bereich konkrete Bauabsichten gäbe.

Hierzu erklärt Herr Wery, dass dies derzeit nicht der Fall sei. Lediglich für den Fall, dass in der Zukunft ein Verkauf der Flächen beabsichtigt sei, würde die jetzt zu erlassende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht greifen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Tittardsfeld, Tittardshang und Bahnlinie Aachen-Düsseldorf eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig Ablehnung:--- Enthaltung:---

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Anlagen zur Vorlage

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