18.02.2020 - 6 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Krott begrüßt Frau Buchkremer und Frau Roß-Kark vom Fachbereich Umwelt, die für Rückfragen an der Sitzung teilnehmen.

 

Herr Tillmanns dankt der Verwaltung für den guten und nachvollziehbaren Zwischenbericht und sei gleichzeitig gespannt auf das ausführliche Spielplatzkonzept für die gesamte Stadt Aachen. In der Vorlage werde allerdings die Aufgabe von 15 Spielflächen überlegt. Sofern diese Flächen tatsächlich nicht länger als Spielplätze benötigt werden würden, könne er eine solche Entscheidung zwar nachvollziehen. Er bittet aber darum, jede einzelne Fläche vor ihrer Aufgabe in den KJA zur Entscheidung einzubringen.

 

Frau Scheidt stimmt der Bitte von Herrn Tillmanns zu. Das Konzept sei aus ihrer Sicht in Ordnung, allerdings sei sie ebenfalls besorgt im Hinblick auf den drohenden Wegfall der Spielplätze. Bei Aufgabe eines Spielplatzes werde der vormals für Kinder und Jugendliche geschützte Raum geöffnet und die Möglichkeiten für die Stadt, ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen zu können, werde beschränkt. Im Interesse der Kinder und Jugendliche halte sie daher die Beteiligung der Jugendpolitik für unabdingbar und bittet um Erweiterung des Beschlussvorschlages. Zudem müsse über jeden Spielplatz einzelfallbezogen beraten werden.

 

Frau Buchkremer erläutert, dass grundsätzlich die Bezirksvertretungen für die Spielplätze in ihren Bezirken entscheidungsbefugt sind. Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept werde im KJA beschlossen. Gleichzeitig merkt sie an, dass auch nach der offiziellen Aufgabe eines Spielplatzes die Beschilderung nicht entfernt werde, sodass das Ordnungsamt im Bedarfsfall auch weiterhin ordnungsrechtliche Maßnahmen verhängen dürfe. Darüber hinaus werde vor einer solchen Entscheidung auch die anwohnende Bevölkerung beteiligt.

Die aktive Beteiligung der Bevölkerung zur weiteren Nutzung der Flächen wird durch Herrn von Thenen gelobt.

 

Herr Krott bittet um nachträgliche Prüfung durch die Verwaltung, welche politischen Gremien bei Spielflächen entscheidungsbefugt sind.

Im Nachgang zur Sitzung wird über die Niederschrift mitgeteilt, dass die Bezirksvertretungen gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 (zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 01.12.2014) über die Benennung, Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegener öffentlicher Einrichtungen entscheidungsbefugt sind. Hierunter fallen unter anderem nach Ziffer 1.1 auch Kinderspielplätze.

 

Herr Paul schließt sich den Bitten an, die Beschilderungen in jedem Falle beizubehalten, um die Schutzflächen nicht zu gefährden. Ebenso wie Spielplätze seien Bolzplätze vor allem für Jugendliche ein wichtiger Raum, diese würden allerdings ein erhöhtes Konfliktpotenzial bergen. Seiner Kenntnis nach habe ein Bolzplatz auf Drängen der Anwohnerschaft aufgegeben werden müssen. Daher bittet er um genaue und sensible Prüfungen. Es solle auch geprüft werden, aus welchen Gründen Spielplätze gegebenenfalls nicht mehr in dem Maße genutzt werden würden.

 

Herr Deloie betont die Wichtigkeit von Beteiligungsverfahren, sehe aber gleichzeitig die Entscheidungsbefugnis bei der Politik. Daher regt er eine differenzierte Betrachtung von Seiten der Verwaltung und Politik an. Sowohl Verwaltung als auch Politik würden nicht nur die individuellen Belange verschiedener Interessensgruppierungen oder Umweltbelange prüfen, sondern eine ganzheitliche Betrachtung vornehmen.

 

Herr Krott fasst zusammen, dass der KJA grundsätzlich die Strukturierung, die solide Planung sowie die Prioritätenliste begrüße. Allerdings sehe er die Aufgabe von 15 Spielplätze kritisch. Daher wird der Beschlussvorschlag einvernehmlich wie folgt erweitert:  

 

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt dem vorliegenden Spielplatzkonzept aus Sicht der Jugendhilfe zu und beauftragt die Verwaltung, die Abstimmungen mit den Bezirken im Hinblick auf dessen Umsetzung unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel herbeizuführen sowie das hieraus resultierende Umsetzungskonzept bezogen auf die Jugendhilfebelange erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Bevor Spiel- und Bolzplätze vorübergehend aus der Nutzung genommen werden ist der KJA zu beteiligen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.