29.01.2020 - 6 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zwis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Schmitt-Promny stellt fest, dass die Versorgungslage in den Kindertagesstätten im Bezirk Laurensberg keinen Beratungsbedarf begründet..

Allerdings hält sie die Darstellung der Verwaltung im Vorwort zur Kindertagesstättenbedarfsplanung in Summe als zu positiv und vermisst eine kritische Auseinandersetzung mit den durch die neue Gesetzgebung auftretenden Problemen.

Herr Kaldenbach stellt klar, dass es sich beim vorliegenden Bericht nicht um eine Wertung, sondern um die realistische Darstellung handele und weist darauf hin, dass sich die Fachausschüsse weiterhin kritisch der neuen Gesetzeslage auseinandersetzen.

Bezugnehmend auf die Frage von Frau Perschon zur personeller Entlastung in den Kindertagesstätten legt er dar, dass hierzu überörtliche Maßnahmen erforderlich sind, zumal weiterhin Fachkräfte fehlen würden. Auch die Elternschaft sei in die Überlegungen zur Entlastung mit einbezogen.

Die von Herrn Kusch gestellte Frage, ob für die jetzt bereit gestellten Kita-Plätze ausreichend Personal zur Verfügung stehe, erklärt er, dass dies der Fall sei.

Herr Knörzer erläutert, dass vor einigen Jahren beschlossen wurde, bei der Neueinrichtung von Kindertagesstätten die Behindertenwerkstatt verstärkt mit einzubeziehen und fragt nach, ob dies weiterhin erfolge.

Hierzu verweist Herr Kaldenbach darauf, dass Ausschreibungen bzgl. der Anschaffung von Materialien gesetzlich vorgeschrieben sind und hierdurch bedingt keine Ausnahmen möglich seien.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig Ablehnung:--- Enthaltung:---

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Anlagen zur Vorlage

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