19.02.2020 - 16 Zensusgesetz 2021 - Optionsrecht

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

Reduzieren

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird einstimmig ermächtigt, mit der StädteRegion Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GfG) zur Ausübung des Optionsrechts der Stadt Aachen gemäß  § 6 Abs. 3 Aachen-Gesetz zur Wahrnehmung der Ausführung des Zensusgesetzes 2021 für das Gebiet der Stadt Aachen abzuschließen.
     

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage